Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, eine Entschließung zu fassen, in der er die Bundesregierung bittet, eine Regelung zur grundsätzlichen Freistellung eines geringfügigen Teils der Erzeugung (Freigrenze) von der Andienungspflicht aufzunehmen.
Neben der gebündelten Vermarktung über eine Erzeugerorganisation solle die begrenzte Nutzung von Absatzmöglichkeiten, beispielsweise die Direktvermarktung bis zu einer festgesetzten Freigrenze (beispielsweise bis zu zehn Prozent der Erzeugungsmenge eines Unternehmens), möglich sein, ohne einen vorherigen Beschluss des zuständigen Organs der Erzeugerorganisation herbeiführen zu müssen.
Außerdem soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten, auf EU-Ebene auf eine Änderung der Regelungen in der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte zur Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im Sektor Milch hinzuwirken. Ziel ist eine bessere Marktposition der Milcherzeuger. Insbesondere solle dabei ein
Wegfall der starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation zugunsten von Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen angestrebt werden. Außerdem spricht sich der Ausschuss für eine
Doppelmitgliedschaft aus. Das heißt, Erzeuger, die Mitglied in einer Genossenschafts sind, sollen auch Mitglied in einer Milcherzeugerorganisation sein dürfen.
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