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Milchproduktion

Bundesrat berät über Agrarmarktstrukturgesetz

am Freitag, 01.02.2013 - 12:08 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Im Frühjahr 2012 wurde das EU-Milchpaket beschlossen. Es muss in nationales Recht umgesetzt werden. Nachdem das bisherige Marktstrukturgesetz veraltet ist, berät der Bundesrat heute über eine neue Version.

Im Rahmen des EU-Milchpakets war beschlossen worden, die Verhandlungsposition der Erzeuger gegenüber den Abnehmern durch bessere Bündelungsmöglichkeiten zu stärken.
 
Die Bestimmungen müssen unmittelbar angewendet werden. Allerdings müssen dafür in Deutschland einige verwaltungsrechtliche Vorschriften ergänzt werden. Das bisherige - aus dem Jahr 1969 stammende Marktstrukturgesetz - bietet dafür keine ausreichende Grundlage. Zwar regelt es die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen, die Anerkennung von Branchenverbänden umfasst es jedoch nicht. Weil das alte Gesetz ohnehin reformbefürftig ist, soll es jetzt durch ein neues Agrarmarktstrukturgesetz ersetzt werden.

Ziele des neuen Marktstrukturgesetzes

Das Marktstrukturgesetz soll künftig definieren, wo die Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen wettbewerbsrechtlich stehen. Anerkannten Vereinigungen und Erzeugerorganisationen wird ein klarer Rahmen für Preisberichterstattung und Preisfeststellung gegeben.
 
Mit den sogenannten Branchenverbänden wird zudem eine neue Organisationsform geschaffen, die einen engen Dialog zwischen den verschiedenen Partnern innerhalb der Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungskette gewährleisten soll. Mit dem Marktstrukturgesetz soll das Angebot bei vielen Agrarerzeugnissen besser gebündelt und somit agrarmarktstrukturelle Belange der Land- und Ernährungswirtschaft gestärkt werden.

Das empfiehlt der Aussschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, eine Entschließung zu fassen, in der er die Bundesregierung bittet, eine Regelung zur grundsätzlichen Freistellung eines geringfügigen Teils der Erzeugung (Freigrenze) von der Andienungspflicht aufzunehmen.
 
Neben der gebündelten Vermarktung über eine Erzeugerorganisation solle die begrenzte Nutzung von Absatzmöglichkeiten, beispielsweise die Direktvermarktung bis zu einer festgesetzten Freigrenze (beispielsweise bis zu zehn Prozent der Erzeugungsmenge eines Unternehmens), möglich sein, ohne einen vorherigen Beschluss des zuständigen Organs der Erzeugerorganisation herbeiführen zu müssen.
 
Außerdem soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten, auf EU-Ebene auf eine Änderung der Regelungen in der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte zur Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im Sektor Milch hinzuwirken. Ziel ist eine bessere Marktposition der Milcherzeuger. Insbesondere solle dabei ein Wegfall der starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation zugunsten von Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen angestrebt werden. Außerdem spricht sich der Ausschuss für eine Doppelmitgliedschaft aus. Das heißt, Erzeuger, die Mitglied in einer Genossenschafts sind, sollen auch Mitglied in einer Milcherzeugerorganisation sein dürfen.
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Was bisher geschah

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. November 2012 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Stellungnahme abzugeben, auf die eine Gegenäußerung der Bundesregierung erfolgte.
  • Bundesrat gegen Verbot von Doppelmitgliedschaften (6. Dezember) ...
Der Bundestag hat das Gesetz in seiner Sitzung am 29. November 2012 auf Grund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in unveränderter Fassung angenommen.
  • Bundestag: Marktstrukturgesetz neu geregelt (3. Dezember) ...

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