Wie zu erwarten war, entschieden sich die Bundesländer heute im Bundesrat mehrheitlich für die Abschaffung der Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit. Da die Impfpflicht ab 1. Januar des kommenden Jahres aufgehoben ist, müssen Wiederkäuer nun nicht mehr gegen die Tierseuche geimpft werden. Im Vorfeld der Abstimmung war es immer wieder zu hitzigen Diskussionen über die Vor- und Nachteile der bislang geltenden Impfpflicht gekommen. Welche Länder konkret dafür oder dagegen gestimmt hatten, war auch auf Nachfrage bei der Pressestelle des Bundesrates nicht zu erfahren.
Baden-Württemberg bedauert die heutige Entscheidung
Der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, bedauerte die Entscheidung des Bundesrates. "Die heutige Entscheidung des Bundesrates die Impfung gegen Blauzungenkrankheit nicht mehr zur Verpflichtung zu machen ist ein Rückschritt. Durch die verpflichtende Impfung in den vergangenen zwei Jahren ist es gelungen, die Anzahl der Ausbrüche der Blauzungenkrankheit bundesweit von rund 21.000 im Jahr 2007 auf acht Fälle im Jahr 2009 zu reduzieren", sagte Hauk am Freitag in Stuttgart.
Hauk rät auch ohne Verpflichtung zur Impfung
Der baden-württembergische Minister forderte die Tierhalter auf, auch ohne Verpflichtung Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Vorsicht sei in diesem Fall besser als Nachsicht. "Mit einer möglicherweise eintretenden Impfmüdigkeit werden die Fälle von Blauzungenkrankheit bei den Wiederkäuern wieder ansteigen. Dies ist neben dem Leiden für die Tiere auch mit einem wirtschaftlichen Schaden für die betroffenen Landwirte verbunden", so der Landwirtschaftsminister. Eine Impfung der Tierbestände sei auch im Jahr 2010 und darüber hinaus deshalb dringend angezeigt. (gz/pd)
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.