Mit der Neuregelung wird das Marktstrukturgesetz von 1969 abgelöst, dessen ursprüngliche Intention, die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen zu regeln und damit die Marktposition der deutschen Landwirtschaft zu verbessern, aber unverändert beibehalten wird.
Gleichzeitig werden mit dem neuen "Agrarmarktstrukturgesetz" einige Vorschriften angepasst, um das im Frühjahr 2012 beschlossene EU-Milchpaket und weitere künftige EU-Regelungen umzusetzen. Ansonsten werden die Regelungen des Marktstrukturgesetzes im Wesentlichen fortgeführt. In einem Folgeschritt soll das bisherige Verordnungsrecht zum Marktstrukturgesetz ebenfalls überarbeitet und angepasst werden, ohne dabei die bewährten Grundstrukturen in Frage zu stellen.
Mit sogenannten "Branchenverbänden" wird eine neue Organisationsform geschaffen. Sie soll der Kooperation zwischen den verschiedenen Partnern der Lebensmittelkette dienen.
- Bundesrat berät über Agrarmarktstrukturgesetz (1. Februar) ...
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