Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Tiergesundheit

BVDV: Neue Regeln zur Bekämpfung des Rinderdurchfalls

am Montag, 20.06.2016 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Die Rinderdurchfallerkrankung BVDV konnte in Deutschland in den letzten Jahren zurückgedrängt werden. Mit neuen Regeln will das BMEL die Erfolge nun weiter absichern.

Bei der Bekämpfung des Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) in Deutschland, einer gefährlichen Rinderdurchfallerkrankung, sollen die bereits erzielten Erfolge durch eine Anpassung von Rechtsvorschriften abgesichert werden. Dazu hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine zweite Verordnung zur Änderung der BVDV-Verordnung vorgelegt, der der Bundesrat am vergangenen Freitag mit Maßgabe einer redaktionellen Änderung zugestimmt hat.

Ziel ist vor allem, die noch vorhandenen, persistent mit dem Virus infizierten Rinder rasch zu identifizieren. Nach Ministeriumsangaben wurden

  • 2011 insgesamt 24.088 solcher Tiere in 7.929 Beständen entdeckt;
  • im vergangenen Jahr waren es nur noch 1.718 Rinder in 566 Betrieben.
  • Die Prävalenz, bezogen auf neugeborene Kälber, ging in diesem Zeitraum von 0,5 Prozent (%) auf 0,03 % zurück.

Untersuchungsalter der Kälber wird gesenkt

Um die mit BVDV infizierten Tiere schneller auszumachen, wird laut der Verordnungsnovelle das vorgeschriebene maximale Untersuchungsalter für Kälber von sechs auf einen Monat gesenkt. Damit werde

  • einerseits der verbesserten Diagnostik,
  • andererseits aber auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die Untersuchungen mittels Ohrstanzprobe meist innerhalb der ersten sieben Lebenstage durchgeführt würden,

erläuterte das Ministerium.

Das Risiko, dass ein BVDV-persistent infiziertes Tier andere Rinder des Bestandes infiziert, soll durch die Reduzierung des Zeitraumes zwischen zwei Bestandsuntersuchungen von 60 auf 40 Tage gesenkt werden. Persistent infizierte Tiere sind unmittelbar zu töten oder innerhalb von sieben Tagen zur Schlachtung zu bringen.

Infizierte Bestände: 40 Tage kein Verbringen der Rinder erlaubt

Neu ist die Regelung, dass aus einem Bestand mit einem BVDV-infizierten Tier für einen Zeitraum von 40 Tagen Rinder grundsätzlich nicht sowie tragende Rinder erst nach dem Abkalben verbracht werden dürfen. Ein Verbringen nicht gravider Tiere soll nur erlaubt sein, wenn sie

  • direkt in den Schlachthof geliefert oder
  • durch eine Zusatzuntersuchung nach 40 Tagen eine persistente Infektion ausgeschlossen werden kann.

Tragende Rinder dürfen nur verbracht werden, wenn das Tier geimpft ist oder es nach dem 150. Trächtigkeitstag negativ getestet wurde.

Schließlich wird der Zeitraum, für den in einem BVDV-unverdächtigen Bestand bestimmte Regeln gelten, von zwölf auf 24 Monate verlängert, da sich gezeigt hat, dass in der kürzeren Periode noch BVDV-persistent infizierte Tiere entdeckt wurden.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...