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Haltung und Mast

BW: BHV1-Sanierung ist abgeschlossen

am Dienstag, 14.04.2015 - 13:13 (Jetzt kommentieren)

Auch in Baden-Württemberg ist die Bekämpfung des Herpes-Virus BHV1 abgeschlossen. Die letzten infizierten Rinder wurden Ende März entfernt. Jetzt läuft der Antrag auf "BHV1-freie" Region.

Das Land Baden-Württemberg hat bei der Europäischen Union die Anerkennung als "BHV1-freie Region" beantragt. Zuvor hatte die Bekämpfung des Herpes-Virus BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) in den Rinderbeständen in Baden-Württemberg erfolgreich abgeschlossen werden können. Die Entfernung der letzten mit BHV1-infizierten Rinder erfolgte Ende März. Zwar war der Seuchenerreger in den vergangenen Wochen über den Viehhandel aus Österreich über Bayern noch einmal in Rinderbestände in einer Gemeinde in Oberschwaben eingeschleppt worden. Jedoch sind auch diese Betriebe zwischenzeitlich wieder BHV1 frei. 
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Sofern Regionen frei sind von bestimmten Tierseuchen und von der EU-Kommission als frei anerkannt sind, können diese Regionen für den innergemeinschaftlichen Handel zusätzliche Garantien verlangen, wie zum Beispiel Quarantäne und serologische Untersuchung von Zukauftieren aus einer nicht anerkannt freien Region. Im Fall von BHV1 werden diese zusätzlichen Garantien durch die EU-Kommission festgelegt und veröffentlicht

BHV1-freie Region bringt Vorteile für Landwirrte

"Nachdem das BHV1-Sanierungsverfahren im Land erfolgreich abgeschlossen werden konnte, hat die Landesregierung den Antrag auf Anerkennung des Landes als BHV1-freie Region an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Weiterleitung an die EU-Kommission geschickt", sagte Minister Alexander Bonde heute in Stuttgart.
Nach der Veröffentlichung der EU-Entscheidung im Bundesanzeiger wird neben der Verbesserung der Tiergesundheit die Anerkennung als BHV1-freie Region den Landwirten Erleichterungen und Vorteile im Handel mit Rindern mit bereits freien Regionen bringen - wie beispielsweise: BHV1-Untersuchungen müssen nur noch stichprobenartig durchgeführt werden, sobald die Statusanerkennung erfolgt ist. Kälber und Rinder können danach leichter in Länder und Staaten verkauft werden, die nur Rinder aus BHV-1 freien Regionen akzeptieren.

Neue Bestimmungen:

Zudem gelten seit 1. April 2015 im Land folgende Bestimmungen, um die erneute Einschleppung der Tierseuche nach Baden-Württemberg zu verhindern:
  • Rinder dürfen in einen baden-württembergischen Rinderbetrieb nur noch eingestallt werden, wenn sie nachweislich frei von der Rinderseuche und in der Regel nicht geimpft sind.
  • Tierhalter und Viehhandel haben bestimmte Dokumentationspflichten und Bescheinigungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

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