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Tierseuchen

BW: Ministerium rät zur Impfung gegen Blauzungenkrankheit

am Dienstag, 09.02.2016 - 10:00 (Jetzt kommentieren)

Tiergesundheitsexperten von Bund und Ländern rechnen mit einer erneuten Einschleppung der Blauzungenkrankheit nach Süddeutschland. In Baden-Württemberg wird deshalb zu einer freiwilligen Schutzimpfung von Wiederkäuern geraten.

Wegen der drohenden Gefahr der Einschleppung des Blauzungenvirus BTV 8 aus Frankreich sollte nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin insbesondere in den an Frankreich angrenzenden Regionen Baden-Württembergs gegen diesen Virustyp geimpft werden. Es wird zu einer freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit geraten.

Damit die geimpften Tiere einen wirksamen Impfschutz erhalten, sind sie nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums des Bundeslandes mit den zur Verfügung stehenden Impfstoffen zweimal im Abstand von drei Wochen zu impfen.

Dies gelte auch für Tiere, die bereits in den Jahren 2008 bis 2011 geimpft wurden. Die Erfassung der geimpften Tiere in der HIT-Datenbank beziehungsweise durch die zuständigen Veterinärämter ist wichtig für einen möglichen Transport dieser Tiere aus einer eventuell einzurichtenden Restriktionszone im Falle einer amtlicher Feststellung des Ausbruchs dieser Erkrankung.

Meldefrist bis 11. März

Tierhalter, die ihre Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, teilen ihrem Bestandstierarzt bis spätestens 11. März 2016 mit, wie viele Tiere von welcher Tierart geimpft werden sollen. Diese Informationen werden von der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg für die Bestellung der erforderlichen Impfstoffe benötigt.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schaffe derzeit in Abstimmung mit der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg die Voraussetzungen, damit Rinder, Schafe und Ziegen im Land voraussichtlich ab Anfang April 2016 gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden können. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg wird bei einer Impfung von Rindern und Schafen die Impfstoffkosten einer freiwilligen Impfung vollständig erstatten. Die Tierhalter tragen die Kosten für die Durchführung der Impfung.

Bei Ausbruch Sperrzonen von mindestens 150 Kilometer

Bei einem möglichen Ausbruch im Land oder in angrenzenden Regionen können Ausnahmen von den vorgesehenen Transportbeschränkungen aus den Restriktionszonen nur für Tiere genehmigt werden, die noch nicht infiziert und wirksam gegen den Erreger geschützt sind. Dies gilt insbesondere auch für den Transport von Kälbern aus Baden-Württemberg in andere Regionen.

Bricht die Blauzungenkrankheit aus, würden nach EU-Recht Sperrzonen mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern festgelegt. Bei einem Ausbruch der Tierseuche im grenznahen Ausland würde sich die Sperrzone grenzübergreifend auch auf deutsches Gebiet erstrecken.

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