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NEC-Richtlinie

Deutschland muss Ammoniakemissionen um 29 Prozent mindern

am Montag, 04.07.2016 - 10:00 (Jetzt kommentieren)

Die NEC-Richtlinie ist durch. In Deutschland muss der Ausstoß an Ammoniak bis zum Jahr 2030 deshalb im Vergleich zum Stand von 2005 um 29 % vermindert werden.

In Deutschland muss der Ausstoß an Ammoniak bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Stand von 2005 um 29 Prozent vermindert werden, womit die hiesigen Landwirte die höchste Last zu schultern haben. Dies geht aus dem Kompromiss zur Novellierung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) hervor. Wie Agra Europe berichtet, haben sich Parlament, Kommission und Ministerrat in praktisch letzter Minute unter niederländischer Ratspräsidentschaft am vergangenen Donnerstag (30.6.) darauf verständigt.

Während sich für Deutschland keine Änderung mehr beim umstrittenen Ammoniakminderungsziel ergab, wurde die Vorgabe für Österreich noch von 18% auf 12% gesenkt. Das Ammoniakeinsparziel für Frankreich beträgt 13%, für Großbritannien 16% und für Lettland nur 1%. Der EU-Mittelwert beläuft sich auf 18 %.

Mehtan bleibt außen vor

Für jedes der 28 EU-Länder wurden spezifische Kürzungsvorgaben festgelegt, und zwar neben Ammoniak auch für

  • Schwefeldioxid,
  • Stickoxide,
  • flüchtige organische Verbindungen und
  • Feinstaub.

Methan, für das nach dem Willen der Kommission in der NEC-Richtlinie ebenfalls Reduzierungsziele hätten verankert werden sollen, bleibt außen vor. Hier hatten die Umweltminister immer wieder auf das Klimaschutzabkommen verwiesen.

Oberstes Ziel des Regelwerks sei der Gesundheitsschutz, betonte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella. Mit der Richtlinie soll die Luftverschmutzung in der Gemeinschaft bis 2030 gegenüber 2005 um etwa die Hälfte vermindert werden. Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, muss sie nun noch formell vom Parlament und dem Rat angenommen werden.

Neue Techniken anwenden

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und deutsche Agrarpolitiker hatten wiederholt kritisiert, dass die hiesigen Landwirte durch die geplante Novelle zur NEC-Richtlinie gegenüber ihren Berufskollegen in anderen EU-Mitgliedstaaten klar schlechter gestellt würden. Die EU-Kommission hatte diese Kritik zurückgewiesen und betont, dass die Länder die Lastenverteilung festlegen und kleine landwirtschaftliche Betriebe von der Pflicht zur Minderung des Ammoniakausstoßes freistellen könnten. Rund 80% des Ammoniakausstoßes in der Landwirtschaft stamme von nur 5 % der Betriebe. So dürften die Minderungsvorgaben im Wesentlichen für große Betriebe gelten.

Es bestehe weder die Pflicht, die Intensivierung voranzutreiben noch den Tierbestand zu vermindern, erklärte eine Kommissionssprecherin. Der Brüsseler Behörde zufolge kann die Reduzierung der Ammoniakemissionen auch durch die Anwendung bereits verfügbarer Techniken und Praktiken erreicht werden. Zudem stünden für Modellvorhaben EU-Mittel zur Verfügung. Der Vorsitzende des Umweltausschusses im EU-Parlament, der Italiener Giovanni La Via, sagte, dass Luftschadstoffe jedes Jahr für rund 400.000 vorzeitige Todesfälle in der EU verantwortlich seien.

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