Mit 94,1 Prozent haben sich die DMK-Vertreter mit überwältigender Mehrheit beschlossen, die Andienungspflicht nach Kündigung von zwei auf ein Jahr zu reduzieren. Diese Satzungsänderung war bereits seit 2016 in der Diskussion. Die Verantwortlichen hoffen damit unter anderem im laufenden Prüfverfahren des Bundeskartellamtes Punkte zu sammeln.
Sie bietet nun jedem Mitglied die Möglichkeit, die zweijährige Andienungspflicht auf ein Jahr zu reduzieren. Das ermöglicht dem Kündiger, seine Milch bereits nach 12 Monaten anderweitig zu vermarkten. Im Gegenzug entfällt die Abnahmegarantie von DMK gegenüber dem Mitglied für diesen Befreiungszeitraum. Das Geschäftguthaben zahlt die DMK ebenfalls nah zwei Jahren aus.
Zweijährige Andienungspflicht bei DMK weiterhin möglich
"Ein wegweisender Beschluss. Das Modell der Genossenschaft ist kein Auslaufmodell. Mit dieser Halbierung der Andienungspflicht ist die gewünschte Flexibilisierung für einen Teil der Mitglieder umgesetzt. Milcherzeuger, die für ihr Unternehmen eine langfristige Absicherung wünschen, haben auch weiterhin die Möglichkeit einer zweijährigen Andienungs- und Abnahmegarantie," stellt Aufsichtsratsvorsitzender Heinz Korte klar.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.