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Edeka-Katalog für Milchviehhaltung: Das sind die Forderungen

am Freitag, 12.08.2016 - 09:15 (Jetzt kommentieren)

Edeka hat einen Katalog von Mindestanforderungen an die Milchviehhalter veröffentlicht. Was genau drin steht, lesen Sie hier.

Edeka hat Kriterien für eine Weiterentwicklung des Tierwohls im Rahmen der Milcherzeugung präsentiert. Auf agrarheute haben wir bereits über die Reaktion von Werner Hilse, Präsident des Landvolks Niedersachsen berichtet. Die Redaktion Land&Forst hat uns Inhalte aus dem "Mindestanforderungen zur Haltung von Milchkühen" übermittelt.

Das fordert Edeka von den Milchviehhaltern

Folgende Forderungen stammen aus den „Kriterien für eine Weiterentwicklung des Tierwohls im Rahmen der Milcherzeugung für Edeka-Eigenmarken“.

  • Haltung im Liegeboxenlaufstall oder o.ä. mit Außenklimakontakt durch Offenfront (mind. 60% Offenfrontanteil, keine Anbindung, kein reiner Vollspaltenboden)
  • Mindeststallfläche im Stall netto 9 m² je Milchkuh
  • Verzicht auf Enthornung oder Hornlosigkeit durch Einsatz genetisch hornloser Zuchtbullen
  • Tier-Liegeplatz-Verhältnis 1:1 oder besser
  • Trächtigkeitsuntersuchung vor Schlachtung (inkl. Dokumentation)
  • regelmäßige Klauenpflege (mind. 1x jährlich)
  • Vorhandensein von Vorrichtungen zur Fellpflege (z.B. rotierende Bürsten)
  • Vorhandensein weichelastischer, verformbarer, wärmeisolierter Liegefläche aus Feuchtigkeit bindendem Material (alleinige Verwendung von Gummimatten ohne Einstreu nicht zulässig)
  • Abschluss eines Bestandsbetreuungsvertrags mit Tierarzt
  • tägliche Tierkontrolle inkl. Protokollierung von Abweichungen (Tiergesundheit, Eutergesundheit, Fress-, Liegeverhalten, Verhaltensabweichung etc.)
  • Erfassung und Dokumentation tierbezogener Tierwohlindikatoren (Körperkondition BCS, Lahmheiten, Nutzungsdauer, Fett-Eiweißquotient der Milch etc.)
  • max. Gesamtbesatzdichte: 170 kg Stickstoff/Jahr u. ha ldw. Nutzfläche (1,5-2 GV/ha)
  • ausschließlich Einsatz GVO-freier Futtermittel
  • Wartung der Melkanlage durch extern akkreditierte Fachfirma mind. 1x pro Jahr
  • verpflichtende Teilnahme an Milchleistungsprüfung (inkl. Gewährung von Einsicht in Ergebnisse)

 

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