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Haltung und Mast

Enthornung: Sedativa werden Pflicht bei Kälbern

am Montag, 23.03.2015 - 14:11 (Jetzt kommentieren)

Die Sedierung bei der Kälberenthornung wird per Erlass beschlossen. Darauf einigten sich die Minster auf der Agrarministerkonferenz in Bad Homburg.

Die Agrarminister trafen sich vergangenen Woche zur Agrarministerkonferenz in Bad Homburg. Bein Thema Tierwohl beschlossen die Minister unter anderem, dass Kälber künftig vor der Enthornung ein Beruhigungsmittel bekommen sollen. Bisher war lediglich die Verabreichung von Schmerzmitteln Pflicht. Liegt eine Verordnung vom Tierarzt vor, kann der Landwirt das Seditiva selber verabreichen.
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Landwirt darf Seditiva selber geben

Beschlossen wurde auf Antrag von Schleswig-Holstein ein besserer Schutz von Kälbern bei der Enthornung. Zukünftig soll nach §5 des Tierschutzgesetzes nicht nur die Gabe von Schmerzmitteln, sondern auch diejenige von Sedativa verpflichtend werden. Nach Angaben des Berliner Agrarressorts ist die Verabreichung des Beruhigungsmittels durch den Landwirt tierarzneimittelrechtlich zulässig, wenn das Beruhigungsmittel vorher vom Tierarzt für die Enthornung verordnet wurde. Schleswig-Holsteins Agrarminister Robert Habeck nannte den Beschluss "ein gutes Signal für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung" und kündigte an, nach abschließender Beratung am "Runden Tisch" die Einführung der Sedierung per Erlass zu regeln. Auch seine hessische Amtskollegin und diesjährige AMK-Vorsitzende Priska Hinz begrüßte die "schmerz- und stressfreie" Kälberenthornung und berichtete, dass es in Hessen bereits vorbereitende Vereinbarungen, unter anderen mit den Tierärzten, gebe.
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