Beschlossen wurde auf Antrag von Schleswig-Holstein ein besserer Schutz von Kälbern bei der
Enthornung. Zukünftig soll nach §5 des Tierschutzgesetzes nicht nur die Gabe von Schmerzmitteln, sondern auch diejenige von Sedativa verpflichtend werden. Nach Angaben des Berliner Agrarressorts ist die
Verabreichung des Beruhigungsmittels durch den Landwirt tierarzneimittelrechtlich zulässig, wenn das Beruhigungsmittel vorher vom Tierarzt für die Enthornung verordnet wurde. Schleswig-Holsteins Agrarminister Robert Habeck nannte den Beschluss "ein gutes Signal für mehr
Tierschutz in der Nutztierhaltung" und kündigte an, nach abschließender Beratung am "Runden Tisch" die
Einführung der Sedierung per Erlass zu regeln. Auch seine hessische Amtskollegin und diesjährige AMK-Vorsitzende Priska Hinz begrüßte die "schmerz- und stressfreie" Kälberenthornung und berichtete, dass es in Hessen bereits vorbereitende Vereinbarungen, unter anderen mit den Tierärzten, gebe.
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