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Kälberhaltung

Erhöhung des Transportalters bei Kälbern: Mehr Aufwand als gedacht?

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am Donnerstag, 10.02.2022 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Ab dem 1. Januar 2023 steigt das Transportalter von Kälbern von 14 auf 28 Tage. Doch welche Folgen kommen genau auf kälberhaltende Betriebe zu?

In Zukunft müssen wir Kälber 28 anstatt 14 Tage auf dem Betrieb halten. Diese Änderung des Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) vom 25. Juni 2021 sorgte für große Diskussionen. Die Frage, welche zusätzlichen finanziellen und arbeitswirtschaftlichen Folgen auf den Betrieb zukommen lässt sich bisher nur grob abschätzen.

In der Online-Veranstaltung „Neue Bestimmungen zur Kälberhaltung und -transport. Was kommt auf Betriebe zu?“ ging die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen auf mögliche Probleme, Sorgen und Folgen ein.

Welche Investitionen kommen auf Betriebe zu?

Neben den sofortigen Investitionen für zusätzliche Kälberplätze und eventuelle bauliche Veränderungen muss der Betrieb in Zukunft mit zusätzlichen, laufenden Kosten rechnen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für:

  • Steigenden Arbeitskraftbedarf
  • Milchaustauscher oder Vollmilch
  • Stroh, Kälberaufzuchtfutter, Wasser, Energie
  • Behandlungen
  • Gegebenenfalls Abgabe der zusätzlich anfallenden Nährstoffe

Die LWK Niedersachsen rechnet für zusätzliche 14 Tage Haltungsdauer mit Mehrkosten von gut 50 bis 70 €/Kalb. Einige Betriebe müssen zudem in den Ausbau von Stroh- und Mistlagerstätten investieren.

Welche Herausforderungen kommen auf Kälberhalter zu?

Neben dem finanziellen Aspekt müssen sich Betriebe in Zukunft vermehrt Gedanken über ihr betriebliches Management machen. Dazu gehören zum einen eine freiwillig verlängerte Rastzeit, der Einsatz von Sperma von Fleischrassebullen und einige weitere Punkte:

  • Die Absprache zwischen Aufzucht-, Handel- und Mastbetrieb wird immer wichtiger (Impfungen, Immunisierung der Kuh, Enthornen der Masttiere)
  • Der Platzbedarf ist bei Kälbern unter zwei Wochen geringer als über zwei Wochen, kleinere Kälberhütten (1,20 x 0,80 m) sind für Kälber ab 14 Tagen bereits jetzt nicht zulässig.
  • Darf man Kälber demnächst nur noch in Gruppen halten? (Initiative „End the Cage Age" siehe unten)
  • Flüssigkeiten, wie Jauche dürfen nicht ins Grundwasser gelangen und müssen aufgefangen werden. Hier gibt es zum Beispiel Hüttensysteme bei denen die Jauche aufgefangen wird und anschließend abgeleitet werden kann.

Kälber 28 Tage halten: Welche Transporte sind erlaubt?

Das Verbot des innerdeutschen Kälbertransports bis zum 28 Lebenstag gilt grundsätzlich für alle Betriebe. Eine Ausnahme gibt es nur für eigene Kälber. Sie dürfen:

  • Auch unter dem 28. Lebenstag im Umkreis von 50 km transportiert werden.
  • Dies gilt auch, wenn man die eigenen Kälber nicht zu einem Zweigbetrieb, sondern zum Mäster transportiert.

Kälberhaltung: Was muss ich als Landwirt in Zukunft noch beachten?

Die EU-Kommission will aufgrund der europäischen Bürgerinitiative „End the Cage Age“ bis Ende 2023 einen Verordnungsentwurf zum Verbot der Einzelhaltung von Kälbern vorlegen. Diese Verordnung könnte dann 2027 in Kraft treten.

Zudem gibt es noch einige Dinge, die bis jetzt nicht abschließend geklärt sind:

  • Werden die zusätzlichen Kosten an den Erzeuger weitergereicht oder vom Markt getragen?
  • Gibt es eine Wettbewerbsverzerrung durch nicht einheitliche Regeln auf EU-Ebene? (In der EU gilt ein Transportalter von mindestens 10 Tagen)
  • Verschärft sich die Marktlage?
  • Wird der Strukturwandel vorangetrieben?
Mit Material von Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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