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Hessen

Erlass zur stressfreien Enthornung von Kälbern tritt in Kraft

Kalb enthornen
am Freitag, 23.12.2016 - 07:00 (Jetzt kommentieren)

Nach zwei Jahren Freiwilligkeit kommt jetzt die Pflicht: Bei der Enthornung von Kälbern müssen die hessischen Tierhalter ab jetzt Beruhigungsmittel verabreichen.

Das hessische Regierung verpflichtet ab 1. Januar 2017 seine Landwirte und Veterinäre bei der Enthornung von Kälbern neben Schmerzmitteln auch Sedativa einzusetzen.

"Für viele wird sich damit nichts ändern: Bereits im Februar 2015 hatten wir eine freiwillige Vereinbarung mit den Landwirten geschlossen, vor Enthornungen Schmerz- und Beruhigungsmittel zu verabreichen", sagte die Staatssekretärin im Hessischen Landwirtschaftsministerium, Dr. Beatrix Tappeser.

Seit 2015 freiwilliger Einsatz von Sedativa

Für viele Landwirte, aber auch für Veterinäre ist der Einsatz von Schmerz- und Beruhigungsmitteln ein neues Verfahren. Zur Unterstützung der Betriebe wurden im Vorfeld Beratungen und Schulungen durchgeführt. "Zugleich konnten wir durch unsere freiwillige Vereinbarung nicht nur ein Umdenken anstoßen, sondern auch sicherstellen, dass sich die Situation für die Kälber bei der Enthornung in den hessischen Ställen im Sinne des Tierwohls und der artgerechten Haltung verbessert", so Tappeser.

Bei Verstößen kann es zu Kürzungen von EU-Agrarmitteln kommen.

Arbeitsschutz geht vor

Mit dem nun herausgegebenen Erlass zur Enthornung setzt Hessen einen Beschluss der Agrarministerkonferenz um. Im Frühjahr 2015 hatten die Länderminister sich darauf geeinigt, eine schmerzlose und möglichst stressfreie Enthornung per Erlass anzuordnen.

In einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein wurde der Erlass bereits durchgesetzt. "Natürlich wäre mir eine Abschaffung der Enthornung lieber. Ich verstehe aber auch die Forderung der Landwirte nach einem funktionierenden Arbeitsschutz", sagte die Staatssekretärin.

Mit Material von hessen.de

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