Nach der gestrigen Sitzung des EU-Verwaltungsausschusses sind nun Details für das EU-Hilfspaket fix. Jetzt müssen die Zahlstellen der Bundesländer schnellstmöglich für die Umsetzung sorgen. So sollen Landwirte ab 12. September schon Anträge stellen können, um die 14 Cent/kg zu erhalten. Zum Paket gehören Anreize in Höhe von 150 Mio. Euro, um die Milcherzeugung zu verringern. Darüber hinaus gibt es Anpassungsbeihilfen über 350 Mio. Euro, die von den Mitgliedstaaten verteilt werden und mit nationalen Mitteln aufgestockt werden können.
- Des Weiteren können Betriebe länger als bislang geplant Absprachen über ihre Milchproduktion treffen. Die EU-Kommission und Vertreter der EU-Staaten einigten sich nach Angaben der Brüsseler Behörde am Donnerstag darauf, die bislang bis Oktober geltende Regelung um weitere sechs Monate zu verlängern.
- Auch die öffentliche Intervention sowie die Beihilferegelungen für die private Lagerhaltung von Magermilchpulver werden über September hinaus bis Ende Februar 2017 verlängert.
"Ich bin besonders froh über die Anreize zur Verringerung der Milchproduktion, da sie eine echte europäische Antwort auf die Probleme auf dem EU-Markt darstellen. Ich bin überzeugt davon, dass sie dazu beitragen wird, die Marktlage zu verbessern und sich in steigenden Preisen für die europäischen Milchproduzenten widerspiegeln wird", erklärte EU-Agrarkommissar Phil Hogan in Brüssel.
Landwirte müssen Reduzierung nachweisen
Bei den 150 Mio.-Euro-Paket, welches als Anreiz zur Verringerung der Milchproduktion dienen soll, müssen teilnehmende Landwirte innerhalb einer bestimmten Frist nachweisen, dass sie ihre Milchproduktion - zunächst zwischen Oktober und Dezember - reduziert haben, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Wie das dlz agrarmagazin berichtet, rechnen Experten EU-weit dabei mit einem großen Andrang im ersten Antragsverfahren, so dass die 150 Mio. Euro schnell erschöpft sein dürften. Im Beihilfeantrag sind die veräußerten Mengen im Referenzeitraum und die geplante Vermarktungsmenge (Erstaufkäufer) im Reduktionszeitraum in kg (nicht fettkorrigiert) anzugeben. Daraus ergibt sich die freiwillige Milchreduktion/Antragsmenge. Diese muss mindestens 3.000 kg und kann maximal 50 % der veräußerten Mengen im Referenzzeitraum betragen.
Wichtig: Die vollen 14 Cent/kg gibt es nur, wenn Sie mindestens 80 Prozent der angebebenen Verringerung erreichen. Bleiben sie zwischen 50 und 80 Prozent, gibt es nur die Hälfte, also 7 Cent/kg. Dann kann sich die Sache schon nicht mehr rechnen, wenn Sie zusätzlich Kraftfutter weglassen wollen.
So sieht der Antrag in Baden-Würrtemberg aus
Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg einen Leitfaden veröffentlicht. In anderen Bundesländer dürfte das Verfahren ähnlich ablaufen, nur die zuständigen Stellen andere sein.
1. Zuständige Stellen in Baden-Württemberg: Regierungspräsidien
2. Antragsberechtigt: Milcherzeuger, die mindestens bis einschließlich Juli 2016 Milch an Erstaufkäufer vermarktet haben. Direktvermakter und Landwirte, die vor Juli 2016 die Milchablieferung eingestellt hat, sind nicht antragsberechtigt!
3. Antragsverfahren: Online über die HIT-Datenbank, voraussichtlich ab 11. September 2016. Es gibt kein Windhundverfahren. Jeder fristgerechte Antrag kommt zum Zug, Möglicherweise kann aber die Menge gekürzt werden.
4. Antragsfrist: 21. September 2016, 12.00 Uhr, bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien.
5. Nachweise: Status Milcherzeuger im Juli 2016, Milchverkäufe an Erstaufkäufer für die Monate Oktober bis Dezember 2015 (Milchgeldabrechnung!).
6. Förderfähige Reduktionsmenge: mindestens 1.500 kg, maximal 50 % der Menge der Milchverkäufe der Monate Oktober bis Dezember 2015 zusammen.
7. Auszahlung der Beihilfe: Nach Bewilligung des Zahlungsantrags ab März 2017.
8. Kürzungen der förderfähigen Antragsmenge: Sind möglich, sofern Antragsmengen bzw. der entsprechende Beihilfebetrag EU-weit das gesamte Förderbudget von 150 Mio. Euro übersteigen.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes waren teils andere Zahlen und Datumsangaben enthalten. So war von einer Mindestreduktinosmenge von 3.000 kg, einer Antragsfrist bis zum 22. September und einem -start ab 12. September die Rede. Das MLR Baden-Württemberg hat die Angaben mittlerweile (Stand: 29. August) korrigiert.
Liquiditätshilfen: 57,96 Mio. Euro gehen nach Deutschland
Von den 350 Mio. Euro EU-Mitteln, die in eine an Bedingungen geknüpfte Anpassungsbeihilfe fließen, geht ein Anteil von 57,96 Mio. Euro an Deutschland.
- Jedes EU-Land kann entscheiden, die Mittel um maximal die gleiche Höhe aufzustocken. Dies hat beispielsweise der deutsche Agrarminister Christian Schmidt angekündigt.
- Die Länder können flexibel entscheiden, nach welchen Kriterien sie das Geld an ihre Landwirte verteilen wollen. Dazu gehören zum Beispiel die Unterstützung für kleine Betriebe, Kooperationsprojekte und weitere Maßnahmen zur Förderung einer Produktionsverringerung. Auch andere Tierhaltungssektoren können einbezogen werden.
Drei delegierte Verordnungen mit den Details zur Umsetzung des Hilfspakets werden in den kommenden Wochen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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