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Milchproduktion

EU-Kommission verklagt Tschechien vor Europäischem Gerichtshof

am Montag, 04.10.2010 - 09:00 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die EU-Kommission hat beschlossen, die Tschechische Republik wegen nicht erfolgter Änderung ihrer Rechtsvorschriften für Milcherzeugnisse vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.

Nach Auffassung der Brüsseler Behörde muss die für ein Molkereiprodukt verwendete tschechische Verkehrsbezeichnung "Pomazánkové máslo" (Streichbutter) geändert werden, da der Milchfettgehalt dieses Erzeugnisses nicht den Anforderungen entspricht, die in der EU für die Bezeichnung "Butter" (tschechisch "máslo") festgelegt sind.

Um unfairen Wettbewerb zwischen Butter, Margarine und anderen Fetten zu verhindern und eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden, wurden in der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates Normen für Streichfette festgelegt. Demnach darf die Verkehrsbezeichnung "Butter" nur für Erzeugnisse mit einem Milchfettgehalt von nicht weniger als 80 Prozent verwendet werden. Dieser Mindestwert wird auch in internationalen Normen wie dem "Codex Alimentarius" zugrunde gelegt.

Es können auch Erzeugnisse mit einem niedrigeren Fettgehalt hergestellt werden, die dann aber die Verkehrsbezeichnung "Milchstreichfett" tragen müssen. Ausnahmen von dieser Bestimmung können nur für Produkte gewährt werden, "deren genaue Beschaffenheit sich eindeutig aus ihrer traditionellen Verwendung ergibt und/oder wenn die Bezeichnung zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft des Erzeugnisses verwendet wird".

Prag beharrte auf Ausnahmeregelung

Gegen die Tschechische Republik wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da die dortigen Rechtsvorschriften die Verkehrsbezeichnung "Pomazánkové máslo" für ein butterähnliches Milcherzeugnis mit einem Milchfettgehalt von mindestens 31 Prozent vorsehen. Die Kommission hatte Tschechien zuvor darauf hingewiesen, dass die Verwendung dieser Bezeichnung einen Verstoß gegen EU-Recht darstellt, und dazu aufgefordert, die diesbezüglichen Rechtsvorschriften zu ändern.

Prag beharrte aber darauf, dass die Ausnahmeregelung für dieses Erzeugnis angewendet werden müsse, und behielt die Bezeichnung bei. Die Kommission hatte es mehrfach abgelehnt, Tschechien eine Ausnahme einzuräumen. "Erzeugnisse, die einen Fettgehalt von weniger als 80 Prozent aufweisen und somit mehr Wasser enthalten als Butter, konkurrieren auf dem Markt mit dem letztgenannten Molkereiprodukt. Der höhere Wassergehalt verschafft dem Hersteller dieser Erzeugnisse wirtschaftliche Vorteile, was zu unfairem Wettbewerb führt.

Außerdem könnte die Verwendung der fraglichen Bezeichnung auch Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten irreführen, da "maslo" auch im Polnischen, Slowakischen, Slowenischen und Bulgarischen "Butter" bedeutet, argumentiert die Kommission. Tschechien muss nun eine geeignete Bezeichnung verwenden (wie "Milchstreichfett") oder der Fettgehalt muss auf die für Butter vorgeschriebene Höhe angehoben werden. (aiz)

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