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Mit Furazolidon belastetes Fleisch nach Niedersachsen geliefert

am Freitag, 01.08.2014 - 10:43 (Jetzt kommentieren)

Hannover - In Niedersachsen wurde mit dem Antibiotikum Furazolidon belastetes Fleisch gefunden. Die kleinen Chargen stammen aus den Niederlanden.

Das gaben die im Rahmen des EU-Schnellwarnsystems zuständigen Überwachungsbehörden in Hamburg und Berlin aufgrund aktueller Ermittlungen gestern bekannt. Der pharmakologische Wirkstoff Furazolidon ist seit 1995 in der EU verboten. Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich laut einer Meldung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums um drei Chargen zwischen drei und sechs Kilogramm Kalbfleisch in die Landkreise Göttingen, Harburg und Lüneburg sowie eine Lieferung von 79 Kilogramm in den Landkreis Stade.
 
Die dort zuständigen Veterinärämter seien umgehend angewiesen worden, den Verbleib der Ware zu kontrollieren und möglicherweise noch vorhandenes Fleisch sicherzustellen.

Milchproben unauffällig

Über das EU-Schnellwarnsystem war das niedersächsische Verbraucherschutzministerium Ende vergangener Woche darüber informiert worden, dass nicht nur Nordrhein-Westfalen, sondern auch Niedersachsen von Lieferungen eines niederländischen Futtermittelherstellers betroffen ist, der im Verdacht steht, mit Antibiotika verunreinigte Produkte ausgeliefert zu haben. Nach derzeitigem Kenntnisstand haben insgesamt neun Betriebe in Niedersachsen von dem niederländischen Betrieb insgesamt etwa 490 Tonnen Getreideerzeugnisse erhalten. Bei den betroffenen Betrieben handelt es sich um sechs Betreiber von Biogasanlagen und drei Rinder haltende Betrieben im Landkreis Grafschaft Bentheim. 
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Die vom LAVES zwischenzeitlich genommenen und untersuchten amtlichen Milchproben seien allesamt unauffällig gewesen. Es wurden laut ML Niedersachsen keine Rückstände von Furazolidon nachgewiesen. Die Betriebe können die Milch seitdem wieder an ihre Molkereien liefern. Die Ergebnisse der Futtermitteluntersuchungen werden im Lauf der nächsten Woche erwartet. Von diesen Ergebnissen ist die Verkehrsfähigkeit der Schlachttiere aus den drei Betrieben abhängig.
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