Im Fall der aus den Niederlanden nach
Niedersachsen gelieferten
Futtermittel, die möglicherweise mit dem in der EU seit 1995 verbotenen
Antibiotikum Furazolidon belastet waren, liegen erste Ergebnisse von Probenahmen seitens des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (
LAVES) vor.
Nach Angaben des Landesamtes sind darunter die Ergebnisse der Futtermittelproben von den drei Rinder haltenden Betrieben im Landkreis Grafschaft Bentheim, in denen eine Verfütterung der mutmaßlich belasteten Futtermittel an Rinder erfolgt ist. Bei einem dieser drei Betriebe wurden dabei Rückstände des pharmakologischen Wirkstoffes Furazolidon nachgewiesen.
Das hat zur Folge, dass das Fleisch betroffener Rinder aus diesem Betrieb erst dann wieder vermarktet werden darf, bis nachgewiesen ist, dass keine Belastung vorliegt. Der Landkreis Grafschaft Bentheim überwacht die Maßnahme. Die Proben aus den beiden anderen Rinder haltenden Betrieben waren unauffällig. Sie dürfen damit auch das Fleisch wieder vermarkten.
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