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Schleswig-Holstein

Gerichtsentscheidung: Landkreis muss Tiertransporte genehmigen

Rinder auf einem Anhänger
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Wiebke Herrmann, agrarheute
am Freitag, 01.03.2019 - 13:07

Im der Debatte um das Verbot von Rinderexporten ins Nicht-EU-Ausland gibt es nun eine erste Gerichtsentscheidung - möglicherweise mit grundsätzlicher Tragweite.

In der Debatte um das Verbot der Rinderexporte ins Nicht-EU-Ausland gibt es nun eine erste Gerichtsentscheidung. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat am Mittwoch (27.Februar 2019) den Kreis Steinburg per einstweiliger Anordnung verpflichtet, der Rinderzucht Schleswig-Holstein eG (RSH) sogenannte Vorlaufatteste in einem konkreten Fall auszustellen. Ohne diese Genehmigung dürfen Züchter die Tiere nicht zu Sammelstellen bringen, von denen sie ins Ausland exportiert werden. 

Zuvor ist die RSH juristisch mit einem Eilverfahren gegen den Kreis Steinburg vorgegangen, wie agrarheute berichtete. Sie hatte die Kreisverwaltung in Itzehoe verklagt und wollte so den bereits geplanten Transport nach Marokko möglich machen. 

 

Transport von 21 Zuchtrindern nach Aurich

In dem konkreten Fall geht es um 21 tragende Zuchtrinder, die diese Woche nach Aurich in Niedersachsen zu einer zugelassenen Sammelstelle gebracht werden sollen. Die Entscheidung begründet das Gericht mit der im Grundgesetz geschützten Freiheit der Berufsausübung. Das Geschäft der Rinderzucht-Genossenschaft käme damit zum Erliegen. Außerdem hätten die Rinderzüchter einen Anspruch auf die Genehmigung, wenn die Tiere die viehseuchenrechtlichen Anforderungen erfüllen. Amtstierärzte müssen dabei prüfen, ob die Tiere gesund, wie vorgeschrieben geimpft und untersucht worden sind. Zudem müssen sie attestieren, dass die Tiere aus einem tierseuchenfreien Betrieb und Gebiet stammen.

Erlass über Verbot von Tiertransporten im speziellen Fall nicht zulässig

Das Gericht entschied zudem, dass der Erlass an die Kreise von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne), Transportgenehmigungen nicht zu erteilen, in diesem Fall nicht zulässig gewesen sei. Der Erlass überschreite die Kompetenzen des Landes Schleswig-Holstein. Er greife verbindlich in die Kompetenzen der zuständigen Behörden eines anderen Bundeslandes ein, heißt es nach NDR-Angaben in der Begründung des Verwaltungsgerichts. Damit ist es den Rinderzüchtern möglich, das in Schleswig-Holstein grundsätzlich geltende Export-Verbot zu umgehen, weil sie gesunde Tiere zu einer Sammelstelle in einem anderen Bundesland bringen dürfen. Dort müssen dann die jeweils zuständigen Amtstierärzte über den Transport ins Nicht-EU-Ausland entscheiden.

Deutsches Tierschutzbüro fordert bundesweite Lösung zum Exportverbot in Drittländer

Das Deutsche Tierschutzbüro fordert derweil die Landwirtschaftsminister aller Bundesländer dazu auf, gemeinsam auf eine bundesweite Regelung für ein Ausfuhrverbot von Tieren in Drittländer außerhalb der EU hinzuarbeiten. Bis dahin verlangen die Tierrechtler ein sofortiges Pausieren solcher Lebendtiertransporte. 

Die Organisation weist darauf hin, dass die EU-weiten Verordnungen für Tierschutzmaßnahmen an der Grenze der Europäischen Union enden. Die Möglichkeit, die Einhaltung der EU-Tierschutzverordnungen in Drittländern zu kontrollieren und den Umgang mit den transportierten Tieren zu überprüfen, sei nicht gegeben. Dabei sei bekannt, dass in vielen Ländern, in die Tiere aus der EU transportiert werden, die Standards beim Umgang mit Tieren nicht ansatzweise mit den Vorgaben der EU übereinstimmen.

Mit Material von www.ndr.de/Deutsches Tierschutzbüro e.V.