Im Kuhglocken-Streit von Holzkirchen im Landkreis Miesbach kehrt keine Ruhe ein. Seit Monaten beschäftigt er die Justiz in Bayern. Bisher ging es um angeblich zu laute Kuhglocken, deren Lärm ein Anwohnerpaar belästigen würde.
Doch nun haben der Unternehmer und seine Frau die Klage erweitert. Auch gegen die Ausbringung von Gülle auf der benachbarten Wiese wolle man nun gerichtlich vorgehen.
Weidehaltung verbieten: Klage abgelehnt
Wie agrarheute berichtete, hatte ein Unternehmer das Haus vor vier Jahren erworben. Ein Jahr später ließ die Landwirtin Regina Killer ihre Kühe auf der angrenzenden Wiese weiden. Der Streit begann. Im Dezember 2017 war der Kläger vor Gericht gescheitert. Er wollte die Weidehaltung auf der Wiese komplett verbieten lassen.
Die Justiz berief sich bei ihrer Entscheidung vor allem auf einen Vergleich, den beide Parteien zwei Jahre zuvor beim Amtsgericht Miesbach geschlossen hatten. Agrarheute berichtete. Demnach dürfen die Kühe auf einem vom Wohnhaus des Klägers entfernteren Teil der Weide mit Glocken grasen.
Unterlassung des Düngens mit Gülle
Doch der Unternehmer war damit offenbar nicht zufrieden. Gegen das Urteil aus dem Dezember hat der Anwalt des Anwohners vor dem Oberlandesgericht Berufung eingelegt. Zudem klagte seine Ehefrau, die juristisch in den Vergleich nicht eingebunden ist, wegen Lärmbelästigung, berichtet der Bayerische Rundfunk (BR).
Beide Klagen seien nun auf Unterlassung des Düngens der Weide mit Gülle wegen Geruchsbelästigung erweitert worden.
Gülle belästigt Anwohner
Denn zusätzlich zum Kuhglocken-Lärm fühle sich das Ehepaar nun auch vom Gestank belästigt. Gülle auf der angrenzenden Wiese führe zu einem Wertverlust ihrer Immobilie. Die Weidestechfliegen stellten zudem eine Gesundheitsgefahr dar.
Rückhalt hat Bäuerin Regina Killer von der Gemeinde. Holzkirchens Bürgermeister erklärte gegenüber dem Oberbayerischen Volksblatt (OVB): "Erlkam ist als Dorfgebiet ausgewiesen, in dem Landwirtschaft ausdrücklich erlaubt ist."
Gülle erlaubt: Klage gegen Gemeinde
Die Klage des Unternehmers richtet sich nämlich auch gegen die Gemeinde Holzkirchen, welche die Wiese an die Landwirtin verpachtete. Wie die Gemeinde Holzkirchen aber gegenüber erklärt, handle es sich bei dem genannten Gebiet um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche – "das Ausbringen von Gülle ist demnach gesetzeskonform."
Ein Termin für das Verfahren stehe laut Medienberichten noch nicht fest.
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