Am 7. Juli hat Hessen im Staatsanzeiger eine neue Allgemeinverfügung bezüglich Rinderherpes veröffenticht. Damit gelten ab sofort zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Bovinen Herpesvirus Typ 1-Infektion (BHV1).
Hessen will damit möglichst frühzeitig den EU-Status einer "anerkannt BHV1-freien Region" erhalten.
93 Prozent frei on BHV1
93 Prozent der hessischen Rinderbestände gelten aktuell als frei von BHV1. In einigen Beständen sind nach Angaben des hiesigen Landwirtschaftsministeriums allerdings noch Reagenten vorhanden. Auch wenn keine sichtbaren Symptome auftreten, können sie den Erreger ausscheiden und somit auf andere Rinder übertragen. Auch die Impfung von Reagenten schützt nicht sicher vor dem Ausscheiden des Erregers.
Plan mit drei Stufen
ab dem 1. August 2014:
- Verbot des Treibens von Rindern aus nicht BHV1-freien Beständen. Das Treiben schließt das Verbringen auf Weiden und das Weiden selbst mit ein.
- Die Besamung und Bedeckung von Reagenten wird im gesamten Gebiet des Landes Hessen verboten.
ab 1. Januar 2015:
- Grundsätzliches Verbot der Impfung von Rindern gegen die BHV1-Infektion. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen mit Genehmigung durch das zuständige Veterinäramt möglich.
- In einen Rinderbestand in Hessen dürfen nur noch BHV1-freie Rinder eingestellt werden, die nicht gegen eine BHV1-Infektion geimpft worden sind.
- Entfernung der letzten Reagenten aus den Betrieben.
Erhebliche Leistungseinbußen und Handelsbeschränkungen
BHV1 ist eine Infektionskrankheit bei Rindern, die in unterschiedlichen Krankheitsbildern auftreten kann. Die Verlaufsformen äußern sich bei den Tieren entweder in Erkrankungen der oberen Luftwege oder mit Entzündungen im Geschlechtstrakt und möglichen Fruchtbarkeitsstörungen. Zwar ist die Erkrankung für Menschen ungefährlich, sie führt jedoch zu erheblichen Leistungseinbußen bei den Tieren und zieht Handelsbeschränkungen nach sich.
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