Das hessische Landwirtschaftsministerium hat den Transport von lebenden Nutztieren in Drittländer gestoppt. „Tierschutz darf nicht an der Außengrenze der EU enden“, sagte Agrarministerin Priska Hinz. Der Exportstopp gilt zunächst bis zum 14. April 2019 und betrifft 14 Länder, darunter Ägypten, Syrien und die Türkei.
„Bei Tiertransporten in Drittländer kommt es leider immer wieder zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Mindeststandards“, sagte die Politikerin. Sie will sich nun für ein einheitliches Vorgehen einsetzen. Ziel sei es, bundesweite Vorgaben festzusetzen, auf welchen Routen und in welche Länder Tiere transportiert werden könnten.
Hinz nimmt Amtsveterinäre in Schutz
Damit die Transporte wieder freigegeben werden, müssen sich laut Hinz die Bedingungen auch an den Grenzen „grundlegend ändern“. „Wir brauchen zertifizierte Versorgungsstationen auf allen Routen bis zum Zielort und Schlachthöfe, die dem EU-Standard entsprechen“, sagte Priska Hinz. Dazu seien internationale Abkommen zur Einhaltung der Mindest-Tierschutzstandards notwendig.
Hessen will mit dem Transportstopp die Amtsveterinäre absichern. „Amtstierärztinnen und -ärzte können sich strafbar machen, wenn sie Exporte genehmigen, bei denen Tieren Verletzungen oder unnötige Leiden drohen“, sagte die Grünen-Politikerin. Ein Rechtsgutachten habe dies bestätigt.
„Deshalb sind aus unserer Sicht die vorgesetzten Behörden in der Pflicht, den Kolleginnen und Kollegen vor Ort Rückendeckung zu geben.“ Der Bund traue sich nicht zu, die Probleme auf den Transportwegen abschließend beurteilen zu können; erwarte aber zugleich, dass die Amtsveterinäre dies täten.
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Bayern schränkt Tiertransport in Drittländer ein
Neben Hessen hat auch Bayern die Tiertransporte in Drittländer eingeschränkt. Im Februar verboten mehrere Landkreise in Bayern den Transport von lebenden Nutztieren in Nicht-EU-Länder. Ausgangspunkt war die Entscheidung einer Amtstierärztin, die den Transport einer trächtigen Kuh nach Usbekistan nicht genehmigte. Agrarheute berichtete.
„Am 19. Februar 2019 entschied Bayern, die Rindertransporte in alle Nicht-EU-Staaten vorläufig grundsätzlich auszusetzen“, sagte eine Sprecher des bayerischen Umweltministeriums, auf agrarheute-Anfrage. Diesen Mittwoch nun hat der Freistaat eine Liste mit 17 Ländern veröffentlicht, in die nur noch bei Vorlage entsprechender Nachweise Tiertransporte stattfinden dürfen.
Auf der Liste stehen: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan. „Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze“, sagte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber. Auch im Bund will der Freistaat auf eine einheitliche Lösung drängen.
Zentrale Datenbank für Veterinäramter: Bayern legt los
Künftig will Bayern die Abladeorte in Drittstaaten konsequent überprüfen und mit Fahrtenbüchern und Navigationsdaten abgleichen. Insbesondere in Russland, östlich von Moskau, seien keine ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten für die transportierten Tiere vorhanden, so das bayerische Umweltministerium.
Ziel sei es, eine zentrale Datenbank für alle bayerischen Veterinärämter aufzubauen. Diese soll die Transportprüfungen vor Ort erleichtern. Dabei sollen „gesicherte“ Angaben über Entlade- und Versorgungsbedingungen in kritischen Drittstaaten gesammelt werden.
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