Entscheiden müssten allerdings die EU-Finanzminister bei ihrem Treffen am 19. November.
Hintergrund ist der Kommissionsvorschlag für die Einführung einer Störungsklausel für den Milchsektor, um künftig rascher auf Marktstörungen zu reagieren können. Fischer Boel stellte auch ihre Vorschläge für die Änderungen der Regeln für den Quotenrückkauf durch die Mitgliedstaaten in den Quotenjahren 2009/10 und 2010/11 vor.
Damit soll sichergestellt werden, dass bei der Entscheidung über die Zahlung der Zusatzabgabe aufgekaufte und der nationalen Reserve zugeschlagene Quoten künftig nicht mehr als Teil der nationalen Quote gezählt werden. Wird die Zusatzabgabe erhoben, kann der Teil, der den aufgekauften Quoten entspricht, von den Mitgliedstaaten für Umstrukturierungsmaßnahmen im Milchsektor verwendet werden.
Einzelstaatliche Hilfen: 15.000 Euro je Betrieb
Zudem will die EU-Kommission die Vorschriften für staatliche Beihilfen ändern. Damit erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Landwirten bis Ende 2010 einzelstaatliche Beihilfen in Höhe von bis zu 15.000 Euro je Betrieb zu zahlen. Der Vorschlag soll voraussichtlich am 28. Oktober von der EU-Kommission angenommen werden. Die EU-Kommission wird in diesem Jahr bis zu 600 Millionen Euro für Marktmaßnahmen ausgeben.
Direktzahlungen: Sechs Wochen früher
70 Prozent der Direktzahlungen dürfen in diesem Jahr sechs Wochen früher als üblich (ab 16. Oktober) ausgezahlt werden. Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 wurden die Direktzahlungen für die Milcherzeuger um fünf Milliarden Euro jährlich aufgestockt, um die Kürzungen der Interventionspreise auszugleichen. Im Rahmen des Agrar-Gesundheitschecks und aus dem Konjunkturprogramm stehen weitere 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung, um auf "neue Herausforderungen" reagieren zu können, zu denen auch die Umstrukturierung des Milchsektors gehört.
Weitere Mittel werden im Rahmen der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt. (pd)
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.