Betroffen sind Desinfektionsmittel, sogenannte Biozide, für die eine europäische Norm (EN 1656) zur Überprüfung der Desinfektionswirkung entwickelt wurde. Diese Norm ist die Grundlage für deren Zulassung und prüft die Wirksamkeit eines Produktes gegen Staphylococcus aureus, Streptococcus uberis und Escherichia coli.
Um die Praxissituation zu simulieren, wird die Bakterienlösung mit Magermilch versetzt. Nach Zugabe des Desinfektionsmittels müssen die Bakterien bei 30 Grad Celcius innerhalb von fünf Minuten zu mindestens 99,999 Prozent abgetötet sein.
Die DLG-Kommission für Mittel zur Euterhygiene hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, diese Prüfung routinemäßig in das Gütezeichen zu integrieren und die Wirksamkeit nach EN-Standard als festen Bestandteil in ihren Prüfrahmen aufzunehmen. Damit bieten Desinfektionsmittel mit DLG-Gütezeichen die Sicherheit, ausreichend wirksam zu sein. Zudem werden sie jährlich auf die Einhaltung ihrer Qualität nachgeprüft.
Laut DLG lassen sich mit wirksamen Desinfektionsmitteln je nach Mastitiserreger 50 bis 90 Prozent der Neuinfektionen vermeiden. Eine ständig aktualisierte Übersicht von Euterhygienemitteln mit dem DLG-Gütezeichen kann im Internet unter www.dlg.org/euterhygiene.html eingesehen und kostenlos ausgedruckt werden. (AgE)
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.