Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Milchproduktion

Italien muss Darlehen von Milcherzeugern zurückfordern

am Mittwoch, 24.07.2013 - 07:16 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Ein Aufschub, den Rom Milcherzeugern zur Begleichung von ausstehenden Superabgaben gewährte, läuft EU-Wettbewerbsregeln zuwider und muss deshalb rückgängig gemacht werden.

Das hat die Europäische Kommission entschieden. Wie die Behörde mitteilte, ist diese Form eines zinslosen Darlehens nach keiner Wettbewerbsregel gerechtfertigt.
 
Allerdings können die üblichen Bagatellgrenzen geltend gemacht werden; Staatsbeihilfen an einen landwirtschaftlichen Betrieb bis zu 7.500 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren müssen laut EU-Recht nicht eigens genehmigt werden.

Rom räumt Versäumnisse ein

Italienische Erzeuger hatten seit Einführung der Milchquotenregelung 1984 Probleme mit der Einhaltung der Vorgaben - eventuell auch wegen Fehlern in den offiziellen Statistiken, die zur Berechnung herangezogen wurden. Der Befreiungsschlag kam erst 2008: Im Gesundheits-Check der EU-Agrarpolitik sicherte sich Italien das Recht, die eigentlich auf fünf Jahre angelegte Quotenerhöhung in einem Schritt ab 2009/10 vorzunehmen. In den neunziger Jahren zahlte der italienische Staat die fälligen Strafen nach Brüssel, versäumte es jedoch, die Mittel von den Erzeugern zurückzufordern.

Brüssel will den Druck erhöhen

2003 verlangte der EU-Finanzministerrat, dass Rom die ausstehenden Beträge bei den Quotensündern eintreibt. Gleichzeitig wurde der italienischen Regierung zugebilligt, betroffenen Landwirten ein zinsloses Darlehen mit 14 Jahren Laufzeit zu gewähren. Von dieser Möglichkeit machten mehr als 15.000 der betroffenen Bauern Gebrauch. Die von der Kommission jetzt angefochtene Regelung stammt aus dem Jahr 2011: Rom erließ damals ein Gesetz, mit dem den Milcherzeugern für die Rückzahlung einer der Jahresraten ein sechsmonatiger Aufschub gewährt wurde.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...