Ab Februar wollen viele Vermarkter nur noch Kälber abnehmen, die nach guter fachlicher Praxis enthornt wurden. Diese 11 Tipps helfen Ihnen auf der sicheren Seite zu sein.
- Das Tierschutzgesetz gibt vor, das bei Kälbern bis zum 41. Tag die Hornanlagen verödet werden dürfen.
- Das Veröden erfolgt am besten in den ersten beiden Lebenswochen. Wenn die Hornknospen noch klein sind, ist auch das Handling besser.
- Der Landwirt darf das Enthornen selbst vornehmen. Dabei ist aber der Einsatz von Schmerz- und Betäubungsmitteln verpflichtend und seit 2015 auch relevant für Cross Compliance (cc).
Nicht mehr als vier Kälber im Voraus spritzen
- Man sollten keine gestressten Kälber behandeln, da hier die Betäubung schlechter wirkt. Der Abstand zu den Kälbermahlzeiten sollte mindestens ein bis zwei Stunden betragen.
- Fressgitter oder ähnliche Öffnungen sollten Sie vor dem Eingriff schließen, damit die Tiere sich nicht anschließend unabsichtlich erdrosseln.
- Rechnen Sie pro Kalb mit jeweils 15 Minuten. Spritzen Sie nicht mehr als vier Kälber im Voraus, sonst besteht die Gefahr, dass die Wirkung im Vorfeld nachlässt.
- Der Brennkopf sollte an die Hornknospengröße angepasst sein. Akkubetriebene Geräte eignen sich in der Regel nur für junge Kälber.
- Herrschen niedrige Außentemperaturen, benötigen die Geräte in der Regel längere Aufheizphasen.
- Geräte mit Umsicht anwenden: Wird zu viel Kraft aufgewendet oder zu lange gebrannt, kann es das Kopfhautgewebe des Kalbs schädigen.
Enthornen nach der sechsten Woche ist tabu
- Ab dem 42. Lebenstag dürfen Kälber nicht mehr enthornt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Hornbruch, eingewachsenes Horn) ist es dem Tierarzt erlaubt, das Kalb unter Betäubung zu behandeln.
- Laut Tiertransport-Verordnung dürfen keine verletzten Tiere transportiert werden. Zu solchen Verletzungen gehören auch noch nicht verheilte Verödungen. Daher sollte man die Tiere spätestens zehn Tage vor dem Verbringen enthornt haben.
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