Ab 2024 dürfen Landwirte ihre Kälber bis zu einem Alter von sechs Monaten nicht mehr auf Betonspalten halten. Grund dafür ist die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV). Diese sieht vor, dass der Liegebereich der Kälber trocken, weich oder elastisch und verformbar sein muss.
In der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008 ist vorgegeben, dass die Liegefläche bequem sein muss. Dies wurde in der TierSchNutztV nicht umgesetzt. Mittlerweile hat der Bundesrat diese Vorgabe überarbeitet. Mit einer Übergangsfrist von drei Jahren tritt diese gesetzliche Änderung nun am 9. Februar 2024 in Kraft.
In der Online-Veranstaltung „Neue Bestimmungen zur Kälberhaltung und -transport. Was kommt auf Betriebe zu?“ informierte die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen über die neuen Vorgaben und ging auf mögliche Folgen ein.
Kälber nicht mehr auf Betonspalten halten: Für wen gilt es?
Grundsätzlich gilt die neue Verordnung für:
- Kälber von 14 Tage bis 6 Monate
- Bereits genehmigte Ställe
- Alt- und Neubauten
Es sind sowohl Kälbermäster als auch Fresseraufzüchter und Bullenmäster mit Fresseraufstallung betroffen. Zudem sind auch Milchviehbetriebe betroffen, die ihr Jungvieh auf Betonspalten halten.
Größe der Liegefläche: Was sollte man als Kälberhalter beachten?
Die TierSchNutztV gibt vor, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können müssen. Es gilt daher ein Tier-Liegeplatz-Verhältnis von 1:1. Zusätzlich muss die Gesamtfläche pro Tier wie folgt aussehen:
Lebendgewicht: | Bodenfläche je Tier: |
---|---|
bis 150 kg | 1,5 m² |
von 150 bis 220 kg | 1,7 m² |
ab 220 kg | 1,8 m² |
Die Größe der Liegefläche ist in der TierSchNutztV nicht angegeben. Die LWK Niedersachsen empfiehlt je Kalb 1,8 m² Liegefläche vorzuhalten. Diese Fläche muss entweder eingestreut oder mit Gummiauflage versehen sein.
Spalten mit Gummiauflagen: Welche Vor- und Nachteile haben sie?
Wer sich anstelle eines Strohbereichs für die Investition in Gummiauflagen auf dem Spaltenboden entscheidet, sollte auch die Vor- und Nachteile dabei im Blick haben:
Vorteile: | Nachteile: |
---|---|
wärmeisolierend | feuchter und rutschiger als Betonspalten |
bequemer, weicher als Beton | im Bereich der Tränken immer feucht |
weniger Gelenkprobleme gegenüber Betonspalten | Tiere sind schmutziger (abhängig von Stall, Temperatur und Fütterung) |
Umstallung von Stroh auf Spalten deutlich unproblematischer | geringerer Klauenabrieb bei vollständig mit Gummiauflagen ausgelegten Buchten |
Zusätzlich sollten Landwirte darauf achten, dass die Schlitzweite der Gummiauflagen mindestens 3 cm beträgt. Bei 2,5 cm oder weniger kann es zu Problemen bei der Sauberkeit der Tiere kommen.
Um den Kotdurchtritt zu verbessern sollte der Schlitz der Betonspalten deshalb gut 0,5 bis 1 cm größer sein als die Spaltenweite der Auflage. Vor dem Einbau der Gummimatten sollte man zudem die Qualität der vorhandenen Betonspalten überprüfen.
Änderung der TierSchNutztV: Welche Punkte sind noch unklar?
- Wie hoch ist der Investitionsbedarf für Betriebe?
- Größe der Liegefläche ist noch nicht abschließend geklärt
- Härtefallklausel, für Ställe, bei denen ein Nachrüsten vorhandener Böden nicht möglich ist und umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich sind (Verlängerung bis 2027)
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