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Aufreger

Kassenbeleg bei Milchtankstellen verpflichtend?

am Dienstag, 09.05.2017 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Milchautomaten unterliegen dem Mess- und Eichgesetz. Das bedeutet, dass einige Automaten künftig umgerüstet werden müssten. Reaktionen unserer Leser.

Milchtankstellen unterliegen dem Mess- und Eichgesetz und müssten nach dem Kauf eigentlich einen Kassenbeleg ausdrucken. Da die meisten Milchautomaten dazu aber nicht in der Lage sind, müssten sie teuer umgerüstet oder sogar neu angeschafft werden.

Laut Dr. Leopold Herz, Agrarsprecher der Freien Wähler, sind in Bayern derzeit Mitarbeiter der Eichämter bei den Landwirten im Einsatz, um sie über die geplante Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu informieren.

Eine entsprechende Meldung zu Milchautomaten erregt die Gemüter unserer Leser auf facebook.

'Mir geht es um die reine Milch'

Werner schreibt: "Das ist mir egal, ob ich nen Kassenbon krieg oder ned. Mir ist es auch egal, ob in der Flasche 980 ml oder 990 ml sind. Mir geht es um die reine Milch und nix anders. Muss denn alles reglementiert werden?"

Kai findet: "Wo ist das was früher als Vertrauen bekannt war? Wir konnten im Tante-Emma-Laden anschreiben lassen und die Besitzer konnten sicher sein, dass sie ihr Geld bekamen. Und wenn ich zum Bauer ging und Milch holte, hatte ich die Milchkanne dabei. Die wurde voll gemacht und das hat dann etwas gekostet. War ca. 1 Liter, vielleicht auch ein bisschen mehr, oder weniger."

"Es sollte ja vollkommen ausreichen, wenn man ein Schild oder Zettelchen notiert mit "Benutzung auf eigene Gefahr. Ein exaktes Volumen kann aus technischen Gründen leicht abweichen. Eine Quittung können wir leider nicht drucken." Vielleicht lässt sich ja was simples und einfaches machen, was den Quittungsschein angeht", regt Patrick an.

Milchautomaten: Praktische Erfahrungen

Dieter fragt: "Warum wurde das nicht gleich bei der Automatenkonfiguration bedacht? Dass das sonst als Steuerbetrug missbraucht werden kann ist ja naheliegend, genau wie der gängige Verkauf auf dem Wochenmarkt mit der 2. Kasse in der Hosentasche."

Katrin berichtet von ihrem Betrieb: "Die Automaten sind erstens geeicht und zweitens kann man einen Bondrucker gegen Aufpreis mit bestellen. Steuerbetrug geht gar nicht, die Geräte haben ein Zählwerk und ich muss jeden Tag einen Kassenbericht schreiben!"

Martin postet: "Eigentlich ist es banal, aber irgendwo auch gerechtfertigt. Wir haben neben Milchproduktion auch noch eine Fleischerei, da müssen wir alle zwei Jahre eichen lassen. Und wenn die Waage bei 5 kg 2 g falsch geht, muss diese eingestellt werden. Auch wenn noch nie jemand über 5 kg gekauft hat. Seit 2017 müssen alle Waagen mit Speichern fürs Finanzamt ausgerüstet sein, dafür mussten viele neue Kassen kaufen. Also ist das mit dem Eichen zwar gemein, aber es ist auch eine Form der Gleichberechtigung. Und sind wir doch mal ehrlich, das war ja auch klar, dass es nur eine Frage der Zeit war, bis sowas kommt."

Milchtankstellen: Einstieg in die Direktvermarktung

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