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Haltung und Mast

Kein Wildwuchs bei der Kennzeichnung von Rindern

am Montag, 03.02.2014 - 14:57 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die EU-Kommission will keinen Wildwuchs bei der Rinderkennzeichnung. Rinder sollen zwei Ohrmarken oder eine Ohrmarke und einen Mikrochip tragen. Die elektronische Variante ist freiwillig.

Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat sich vergangene Woche mit der knappen Mehrheit von drei Stimmen für die Einführung einer Rahmenregelung zur freiwilligen elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Rindern sowie für die Vereinfachung freiwilliger Kennzeichnungselemente von Rindfleisch ausgesprochen.
 
Rinder werden bereits in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu privaten Betriebsführungszwecken elektronisch erfasst. Die Kommission will hier einen Wildwuchs der Systeme verhindern. Deshalb sollen Rinder künftig entweder nach den bestehenden Vorschriften mit zwei herkömmlichen Ohrmarken oder alternativ mit einer konventionellen Ohrmarke und einem von der EU zugelassenen Mikrochip ausgestattet werden.

Wegen Zusatzkosten zunächst freiwillige Anwendung

Die Kommission hält die elektronische Kennzeichnung mit Blick auf die Rückverfolgbarkeit für durchaus vorteilhaft. Wegen der zu erwartenden Zusatzkosten soll die Anwendung aber auf europäischer Ebene vorerst freiwillig bleiben.
 
Daneben sollen fakultative Elemente der Rindfleischkennzeichnung künftig nicht mehr durch nationale Behörden genehmigt werden müssen. Die obligatorischen Angaben, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde, stehen dabei nicht zur Debatte.

Unzufriedenheit mit dem Klonmoratorium

Eine Reihe von Abgeordneten plädierte dafür, die Berichtsentwürfe der französischen Christdemokratin Sophie Auconie zu blockieren, weil ihnen die Vorschläge der Europäischen Kommission für ein Klonmoratorium (gesetzlich angeordnetes, zeitlich festgelegtes Verbot des Klonens und des Inverkehrbringens von geklonten Tieren) nicht weit genug gehen. Diese konnten sich jedoch nicht durchsetzen.
 
Aucunie zeigte sich nach dem Abstimmungserfolg erleichtert. Sie warnte davor, durch die politische Verknüpfung mit der Klontechnik notwendige Vorgaben für eine einheitliche elektronische Kennzeichnung zu verzögern. Wenn sich in Europa unterschiedliche, untereinander nicht kompatible Techniken herausbildeten, verliere am Ende der gesamte Sektor, sagte sie.
 
EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg hatte Mitte Dezember Pläne für ein Klonmoratorium präsentiert. Die Kernfrage nach dem Umgang mit natürlichen Nachkommen geklonter Zuchttiere ließ er dabei ausgeklammert. Das Plenum dürfte über die Berichte der Französin im April abstimmen, da eine informelle Einigung mit dem Rat bereits im vergangenen Sommer gefunden wurde. Nach dem grünen Licht durch die Mitgliedstaaten können die neuen Regeln im Anschluss an eine fünfjährige Übergangsfrist Gültigkeit erlangen.  
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