Bevor sich Landwirte mit dem Klauenbad beschäftigen, sollten sie die Hygiene des Stalls sicherstellen. Wer Laufflächen nicht regelmäßig abschiebt und Liegeboxen nicht pflegt, wird mit der Desinfektion der Klauen keine großen Erfolgschancen haben. Klauenbäder sind nur ein kleines Teil der Klauenhygiene.
Diese Substanzen sind für Klauenbäder zugelassen
- Glutaraldehyd,
- QAV,
- Peressigsäure, Wasserstoffperoxid und Formaldehyd.
Kupfersulfat ist als Biozidprodukt nicht zugelassen.
Glutaraldehyd: Das kann dieses Mittel
- Leicht mit Wasser mischbar
- Sorgt im Klauenbad durch Vernetzen mit Proteinen für das Ausfällen von Eiweißen. Dadurch sterben Bakterien ab.
- Glutaraldehyd wirkt auch nicht spezifisch auf Keime, die Klauenkrankheiten auslösen.
- Wirkstoff wird durch jeglichen eiweißhaltigen Schmutz wie zum Beispiel Kot verbraucht. Deshalb gilt es, Badlösungen regelmäßig zu erneuern.
- Glutaraldehyd reizt Augen und Atemwege. Außerdem ist es stark giftig für Wasserorganismen, wenn auch biologisch abbaubar.
QAV-quaternäre Ammoniumverbindungen: Es tötet Keime
- Sie werden auch bei der Reinigung und Desinfektion von Melkanlagen eingesetzt
- Sie sind wasserlöslich, reinigen die Klauenoberfläche und töten Keime auf der Klauenoberfläche ab.
- Auch bei niedrigen Temperaturen wirksam
- Konzentration muss daher bei niedrigen Temperaturen nicht erhöht werden.
Peressigsäure: Stark ätzendes Mittel
- Stark stechend riechende Substanz
- Peressigsäure darf keinesfalls zu hoch dosiert werden, da sie stark ätzend wirkt.
- dunkle, kühle Aufbewahrung ist Pflicht
- Umgang mit der Substanz muss entsprechenden Vorgaben genügen, da es sogar zu einem explosionsartigen Zerfall kommen kann, vor allem in Verbindung mit Zigarettenasche, Rost und Metallspänen.
- Peressigsäure ist unverträglich für Gummi, Hart-PVC und Silikon.
- Säure ist korrosiv für metallene Oberflächen.
Wasserstoffperoxid: Das kann das Mittel
- Starkes Desinfektionsmittel
- Wirkstoff zerfällt sehr rasch, wird aber in einigen Produkten durch den Zusatz von Silber stabilisiert.
- Wasserstoffperoxid löst sich komplett rückstandsfrei auf
- Ergibt sich kein Problem mit der Entsorgung
Formalin ist als krebserregend eingestuft
- Formalin bezeichnet eine 39-prozentige Formaldehydlösung und wird noch häufig in niedriger Konzentration als Klauenbad verwendet.
- Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte die Substanz Formaldehyd schon 2004 als "krebserregend für den Menschen" ein (CMR-Gefahrstoff).
- Tierarzt kann den therapeutischen Einsatz von Formaldehyd beziehungsweise Formalin bei Mortellaroscher Krankheit verordnen.
Kupfersulfat und Zinksulfat ist nicht zugelassen
- Kupfersulfat fällt nicht unter die zugelassenen Biozidwirkstoffe für veterinärhygienische Maßnahmen.
- Zur Desinfektion der Klauen gibt es also kein registriertes Biozidprodukt.
Dies sollten Sie bei Bioziden beachten:
- Biozidprodukte fallen zur äußerlichen Desinfektion unter das Chemikaliengesetz.
- Sie können der allgemeinen Desinfektion dienen und auch an der Klaue.
- Sie müssen mindestens bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) registriert sein.
- Die in Klauenbädern eingesetzten Wirkstoffe gehören der so genannten Produktgruppe 3 an.
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