Die Initiative Tierwohl (ITW) schafft erstmals einheitliche Tierwohlkriterien für die Rinderhaltung. Milchviehbetriebe sollten sich mit ihrer Molkerei in Verbindung setzen. Auch sie können unter bestimmten Kriterien eine Zulassung erhalten und ihre Schlachtkühe als ITW-Tiere vermarkten
Ab dem 15. März 2022 können sich interessierte Betriebe für die Initiative ITW Rind anmelden. Dafür müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Basiskriterien für die Rinderhaltung
Der Tierhalter muss Basiskriterien zu tierschutzgerechter Haltung, Hygiene und Tiergesundheit einhalten. Die Basiskriterien entsprechen den Anforderungen des QS-Leitfadens Landwirtschaft Rinderhaltung. Im Tierwohl-Audit liegt der Schwerpunkt bei der Kontrolle der Produktion im Stall. Eine umfassende Dokumentenprüfung wird nur bei Hinweisen auf vorliegende Abweichungen vorgenommen. Wenn Auffälligkeiten bezüglich Verletzungen, Lahmheiten oder starken Verschmutzungen festgestellt werden, müssen unter Einbeziehung des bestandsbetreuenden Tierarztes Korrekturmaßnahmen (Maßnahmenplan inkl. Fristen) festgelegt werden. Der Tierhalter muss den Maßnahmenplan fristgerecht umsetzen und dieses dokumentieren.
Kriterien: ITW Rind
- Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring,
- Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm,
- Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm,
- Spezielle Haltungsanforderungen,
- Vergrößertes Platzangebot,
- Sauberkeit der Tiere und
- Scheuermöglichkeiten (ab dem zweiten Jahr verpflichtend).
Die genauen Kriterien für Rinderhaltung, Kälbermast und Milchvieh finden Sie hier:
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