Die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Gestaltung von Marktinformationssystemen im Bereich der Beschaffung von Rohmilch vom 29. Juni 2011 hat umfassende Konsequenzen für die Milchwirtschaft. Künftig soll es nicht mehr erlaubt sein, aktuelle Milchpreise einzelner Molkereien zu veröffentlichen. Wie das Kartellamt begründet, würden die Milchpreisvergleiche gegen den Wettbewerb verstoßen. Außerdem soll die Referenzpreisbildung verboten werden: Damit die Molkereien nicht durch ihre Auszahlungsleistung identifiiziert werden, ist es nicht mehr erlaubt, dass diese ihre Preise an den Nachbarmolkereien orientiern. Milchpreise, die in Zukunft veröffentlicht werden müssen mindestens sechs Monate alt sein, da damit keine Rückschlüsse auf die aktuelle Preissituation möglich ist. Gruppenauswertungen, in die die Preise mindestens fünf Molkereien bestimmter Größen einfließen dagegen sei möglich.
Wie die Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI) meldet wurde durch die Entscheidung des Bundeskartallamts allen bis dahin am Markt befindlichen Preisvergleichen mit sofortiger Wirkung die Grundlage der Weiterführung entzogen. Die AMI allerdings konnte darauf als Erster reagieren und bietet ab sofort den einzigen kartellrechtskonformen Milchpreisvergleich am Markt an.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.