Unnötig: Polizei erschießt Kuh
Dem Rind des Landwirts aus Bayern gelang im Mai letzten Jahres die Flucht aus dem Schlachthof. Zusammen mit der Polizei wollte man es wieder einfangen.
Einer der Beamten erschoss die Kuh jedoch. „Aus heiterem Himmel und auf das mittlerweile erschöpfte stillstehende Rind“, sagte der Besitzer. Das sei aus seiner Sicht nicht nötig gewesen. „Die Beamten dachten, da das Tier sowieso geschossen werden muss, machen sie das einfach mal,“ so der Rinderzüchter.
Rinderzüchter erhält Schadensersatz für Kuh

Er verklagte daraufhin den Freistaat Bayern. Der Landwirt erhoffte sich 1.500 Euro Schadensersatz. Eigentlich läge der Schaden jedoch bei circa 3.000 Euro.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab dem Rinderzüchter nun Recht. Die Polizei hätte Rücksprache mit dem Besitzer halten müssen. Es sei keine akute Gefahr von dem Rind ausgegangen.
Der Freistaat muss nun 1.500 Euro an den Landwirt bezahlen. Beide Seiten hätten sich auf einen Vergleich geeinigt, erklärte eine Gerichtssprecherin am Dienstag.
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