Ein österreichischer Landwirt soll nach dem Tod einer Touristin 490.000 Euro zahlen. So entschied das zuständige Gericht, wie der TV-Sender ORF Tirol berichtet. Die Frau war 2014 von einer Kuh des Landwirts auf einer Alm im Stubaital in Österreich totgetrampelt worden. Dieses Urteil hat eine große Debatte losgetreten, wie agrarheute berichtete.
Der Landwirt soll mehrmals während der Verhandlung darauf hingewiesen haben, dass er Warnschilder an den Zugängen zur Weide angebracht hatte. Auf denen machte er auf die Mutterkuhhaltung aufmerksam. Jedoch hieß es in der Urteilsbegründung, dass der Landwirt die Weide hätte einzäunen können. Gegen das Urteil will der betroffene Landwirt Berufung einlegen.
Nach-Kuhurteil: Landwirt aus Kärnten erstattet Selbstanzeige
Ein Landwirt aus Kärnten will grundsätzlich klären, ob Rinderhaltung auf den Almen gegen das Kärntner Landessicherheitsgesetz verstößt, wie die Tiroler Tageszeitung berichtet. Demnach müssten Tiere so gehalten werden, dass Menschen nicht zu Schaden kommen. Das sei auf der Alm praktisch unmöglich.
Die Selbstanzeige beziehe sich auf eine gemeinschaftliche Rinderhaltung auf einer Alm. Dort gebe es neben freilaufenden Kühen, auch eine bewirtschaftete Almhütte. Vor allem Wanderer seien dort häufig unterwegs. Sollte die Bezirkshauptmannschaft nun zu dem Schluss kommen, dass die Rinderhaltung in der jetzigen Form rechtswidrig sei, könne die Konsequenz nur eine Alm entweder ohne Wanderer oder ohne Kühe sein, heißt es weiter in der Tageszeitung.
Osttiroler Almbauern fordern Aufklärung statt Urteil
Das Kuh-Urteil hat auch bei den Landwirten in Debanttal in Osttirol für viel Aufruhr gesorgt. Bereits Ende Februar fanden sich die Almbauern aus Osttirol zu einem Runden Tisch zusammen, wie die zuständigen Lokalnachrichten berichten. Die Landwirte fordern eine umfassende Aufklärungskampagne in Kooperation mit dem Tourismus und dem Nationalpark, Ein etwaiges Begehungsverbot der Almen oder gar eine Einschränkung der Kuhhaltung wäre nicht das Ziel. Vielmehr setzten sie auf die Eigenverantwortung der Menschen, die die Almen besuchen wollen.
Es handelt sich bei der Tiroler Almwirtschaft um eine alte Tradition. Die Almwirtschaft gehöre ebenso zu Osttirol wie der dortige Dialekt, die heimischen Speisen und der Tourismus. Die Kühe auf den Almen seien das Kulturgut der Region.
In Oberösterreich zahlt die Wegehalter-Haftpflichtversicherung
Auch Oberösterreich hat auf den tödlichen Almvorfall reagiert. Künftig sollen Schadensfälle durch Weidevieh in die bestehende Wegehalter-Haftpflichtversicherung mitaufgenommen werden, wie agrarheute berichtete. Damit bestehe künftig eine Absicherung für alle Wegehalter von Wander-, Rad- und Reitwegen, für Einheimische und Gäste. Die Versicherung gelte, wenn ein Schaden durch eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sei.