Seit Jahren streitet sich ein Ehepaar mit einer Landwirtin in Holzkirchen in Oberbayern um angeblich zu laute Kuhglocken sowie zu viel Gülle und Insekten. Sie fühlten sich von der an ihren Garten grenzenden Weide gestört. Agrarheute berichtete. Nun gab es einen zweiten Prozess – und eine Entscheidung.
Kuhglocken dürfen weiter läuten
Laut Gericht dürfen die Kuhglocken auf der Weide der Landwirtin erst einmal weiter läuten. Das Landgericht München II wies heute die Klage der Nachbarin ab, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Die Frau war vor Gericht gezogen, nachdem die erste Klage ihres Ehemannes abgewiesen worden war.
Da ihm aber das Grundstück gehöre, stehe ihr kein Anspruch zu, begründete die Kammer nun die Abweisung. Sie sei nun einmal nicht Eigentümerin des Grundstücks.
Gericht äußerte Zweifel an Klage
Das Gericht äußerte außerdem Bedenken daran, ob die von der Frau vorgebrachte Belästigung wesentlich sei. Zudem hatten die Richter an der von ihr vorgebrachten "Ortsunüblichkeit" der Weidenutzung Zweifel. Die Klägerin argumentierte, dass die Glocken auch nachts bimmelten und sie so nicht schlafen könne.
Sie hatte nicht nur gegen die Landwirtin geklagt, sondern auch gegen die Gemeinde, die das etwa einen Hektar große Weidegrundstück verpachtet hat.
Kuhglocken-Streit geht dennoch weiter
Das Gericht verwies erneut auf den Vergleich, den der Ehemann bereits vor einiger Zeit mit der Landwirtin geschlossen hatte. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen, zitiert die FAZ. Das aber habe nicht ausgereicht und genügend Entlastung gebracht, erklärte das Ehepaar.
Doch der Streit ist auch jetzt nicht ausgestanden. Es geht weiter, denn: Der Ehemann wartet auf die zweite Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Ob auch die Frau vors OLG zieht, war zunächst offen.
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