Die von der Bundesregierung geplante erneute Anhebung der
BSE-Testpflicht für gesund geschlachtete Rinder von 48 auf 72 Monate befindet sich damit auf gutem Weg. Der Agrarausschuss des Bundesrates stimmte am Montag vergangener Woche der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Dritten Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen ohne Gegenstimme zu.
Mit dieser Verordnung macht
Deutschland von einer Ermächtigung der EU-Kommission Gebrauch, das BSE-Überwachungsprogramm mit Wirkung vom 1. Juli dieses Jahres entsprechend anzupassen. Gleichzeitig wird der Kreis der Mitgliedstaaten ausgeweitet, aus denen nach Deutschland importierte Rinder künftig ebenfalls dem höheren Testalter unterliegen. Dies gilt demnächst auch für Rinder aus Estland, Litauen, Malta, Ungarn sowie den Kanalinseln und der Insel Man.
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