Ein Milchviehhalter aus Bösel im Landkreis Cloppenburg wollte eine entzündete Schwanzspitze bei einem Rind mittels Amputation entfernen. Nun wurde er durch das Cloppenburger Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt.
Schmerzhafte Behandlung
Aufgrund einer Entzündung der Schwanzspitze wollte der 58-jährige Landwirt diese entfernen, um eine Ausbreitung der Infektion auf den gesamten Körper des Tieres zu verhindern. Mithilfe enger Gummiringe sollte die Durchblutung unterbunden werden und dadurch der Kuhschwanz absterben. Bei einer Routinekontrolle durch das Veterinäramt flog die eigenmächtige Behandlung auf. Zu diesem Zeitpunkt habe sich die Entzündung bereits auf den gesamten Kuhschwanz ausgebreitet. Der Angeklagte habe zunächst die Tat bestritten und an seinen zuständigen Tierarzt verwiesen. Dieser verneinte eine derartige Behandlung am Tier begangen zu haben.
Tierschutzwidriges Vorgehen
Das Rind litt nach Angaben des Amtstierarztes unter erheblichen Schmerzen. Zudem habe das Tier auch eine Entzündung im Sprunggelenk aufgewiesen, wie der zuständige Amtstierarzt im Prozess weiter berichtete. Damit handelte es sich bei dem Vorfall, um Tierquälerei.
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