Das sieht die Zweite Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung vor, die die Bundesregierung jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat. Zur Begründung heißt es, eine lineare Verteilung sei anderen Verteilungskriterien vorzuziehen. Bei einer Verteilung über die Saldierung oder die Milchquotenbörse stellten sich Fragen mangelnder Objektivität und Planungssicherheit. Mit einer Verteilung an bestimmte Erzeugergruppen sei neben einem hohen Verwaltungsaufwand durch ein Antragsverfahren sowie Kontrollproblemen der Vorwurf der Ungleichbehandlung verbunden, zumal es sich um eine je Zwölfmonatszeitraum nur geringe Verteilungsmasse handele.
Pro Milchwirtschaftsjahr erhöht sich die anteilige Referenzmenge der deutschen Milchviehhalter laut dem Verordnungsentwurf pro Quotenerhöhung im Schnitt um jeweils 294.302 Tonnen Milch. Gleichzeitig wird in der Begründung der Verordnung betont, die derzeit gravierend schlechte Erlössituation der Milcherzeuger habe zu einer Diskussion über die Frage der Aussetzung der für die Zwölfmonatszeiträume 2010/11 bis 2013/14 beschlossenen EU-Quotenerhöhungen geführt.
Um der derzeitigen Diskussion Rechnung zu tragen, stellt die Änderungsverordnung die Verteilung der für die Wirtschaftsjahre 2010/11 bis 2013/14 beschlossenen Milchquotenaufstockung unter den Vorbehalt, dass diese nicht aufgehoben werden. Ein Aussetzen der für das aktuelle Milchwirtschaftsjahr 2009/10 beschlossenen EU-Milchquotenerhöhung kommt laut Bundesregierung nicht mehr in Frage, da diese in mehreren Mitgliedstaaten bereits zugeteilt wurde und aus Vertrauensschutzgründen nicht mehr rücknehmbar ist. (AgE)
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