Am Sonntag gibt sich Niedersachsens Landwirtschaftsminister beim Weideaustrieb in Elsfleth (Kreis Wesermarsch) die Ehre. Auf dem Hof Hanken hat die Molkerei Ammerland und das Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen den Minister unter dem Motto „Auf die Weide, fertig, Gras!" geladen. Der Grund: Die Milch mit dem neuen norddeutschen Weidemilchlabel kommt in die Läden.
Als erster Händler kündigt Lidl Deutschland an, sein Sortiment ab Anfang Mai in ausgewählten Regionen im Norden Deutschlands mit der Eigenmarke "Milbona" Weidemilch unter dem neuen Siegel "Pro Weideland - Deutsche Weidecharta" zu ergänzen.
Weidemilchprogramm
Mit dem Weidemilchprogramm will die Landesregierung die veränderten gesellschaftlichen Ansprüche an landwirtschaftliche Produktionsverfahren aufgreifen, heißt es in der Ministeriumsmeldung. Dafür hatten im Vorfeld rund 20 Organisationen eine gemeinsame Charta „Weideland Norddeutschland" verabschiedet.
Zu den Zeichnern gehören Vertreter aus dem Tier-, Verbraucher- und Naturschutz, mehrere Molkereiunternehmen sowie diverse landwirtschaftliche Interessenvertreter aus Niedersachsen.
So sind nach Angaben des Ministeriums unter anderem Landvolk, Bund deutscher Milchviehhalter, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Landjugend, Junglandwirte, die Umweltverbände NABU und BUND sowie Vertreter von Molkereien, Wissenschaft und Tierschutz bei der Erarbeitung der Labelkriterien dabei gewesen. Ferner sind die Länder Schleswig-Holstein und Bremen der Charta „Pro Weideland" ebenfalls beigetreten und haben die Bedingungen akzeptiert.
Haltungskriterien für die Weidemilch
- Weideperiode: Sechs Stunden an 120 Tagen im Jahr oder jährlich mindestens 720 Stunden
- Futterversorgung: die Mindestgrundfutterfläche je Milchkuh pro Betrieb und Kalenderjahr beträgt 2.000 Quadratrmeter (das entspricht einem Verhältnis von mindestens einem Hektar Weidefläche pro fünf Milchkühe), mindestens die Hälfte der Fläche muss davon in der direkten Nähe der Melkanlage vorhanden sein.
- Schutz der natürlichen Ressourcen: Bei dem Weideland muss es sich um Dauergrünland handeln, damit die positiven Eigenschaften der Beweidung auf die Umwelt zum Tragen kommen können.
- Fütterung: Ab der Weidesaison 2017 ist Weidemilch auf der Basis von GVO-freiem Futter zu erzeugen.
- Getrennte Erfassung und (Weiter)-Verarbeitung von Weidemilchprodukten im Rahmen des klassischen Labels (100% Weidemilch)
- Mehrerlös von Weidemilch für landwirtschaftliche Betriebe: allen teilnehmenden Landwirten soll pro abgelieferter Milchmenge in Kilogramm ab 2018 ein Mehrerlös von fünf Cent gegenüber dem Milchpreis von konventioneller Milch gezahlt werden.
Anbindehaltung nur unter diesen Umständen
Ein Mindestmaß an Bewegung wird für die Gesunderhaltung und das Wohlbefinden der Tiere als erforderlich vorausgesetzt, daher ist die Anbindehaltung für Milchkühe nur unter folgenden Auflagen geduldet: Die Beweidungsdauer wird von sechs Stunden an 120 Tagen im Jahr auf sechs Stunden an 180 Tagen im Jahr erhöht und zusätzlich müssen die Kühe während der Stallsaison alle zwei Tage für mindestens eine Stunde Zugang zu einer Auslauffläche außerhalb des Stalls haben.
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