Da Rohmilch ein idealer Nährboden für verschiedenste Bakterien ist, ist laut Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Abgabe an den Verbraucher gesetzlich verboten. Ausnahme: Vermarktung von Rohmilch direkt ab Hof über einen Milchautomaten. So kann der Verbraucher meist 24 Stunden am Tag lang Rohmilch kaufen. Die Abgabemenge hängt vom Standort des Automaten ab. In der Praxis variiert diese von 20 bis 200 Liter/Tag und mehr. Dabei gibt es auch Schwankungen je nach Wochentag und im Jahresverlauf.
Landwirt soll mit Behörden absprechen
Bevor der Milchbauer seinen Automaten aufstellt, sollte er laut LWK Niedersachsen mit den zuständigen Behörden und der Versicherung sprechen. Dabei können auch alle anfallenden Kosten in die Kalkulation der Wirtschaftlichkeit des Gerätes einbezogen werden. Eine Zulassungspflicht für Betriebe mit Milchautomaten besteht nach der VO 853/2004 (Tier-LMHV) im Regelfall nicht. Es gibt aber eine Registrierungspflicht beim zuständigen Amt für Lebensmittelüberwachung bei der Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung.
Hygiene oberste Priorität
Bei der Milchproduktion muss der Milchbauer besonders hygienisch arbeiten und den Verbraucher auf die möglichen Gefahren hinweisen. Betriebe sind verpflichtet gut sichtbar ein Hinweisschild mit der Aufschrift "Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen" anzubringen. Eine weitere Verarbeitung der Rohmilch oder eine Abfüllung in Flaschen ist nicht erlaubt.
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