Wie es von Seiten der LWK Niedersachsen heißt, entscheidet die Lage des Milchbetriebes unter anderem über den Erfolg einer Milchabgabe über einen Automaten. Die Kundenpotentiale sind zwar ohne Marktanalyse schwer einzuschätzen, eine gute Lage erhöht aber die Chance, dass sich der Milchautomat lohnt.
Bei einer 24-Std-Öffnung, die ein Automat ermöglicht, sei es durchaus möglich einige Kunden mehr zu erwischen als zu den regulären Geschäftszeiten.
Rohmilchabgabe nur unter besonderen Bedingungen
Prinzipiell ist es nach Angaben der LWK Niedersachsen laut Hygieneverordnung und auch nach EU-Recht verboten, Rohmilch an Verbraucher abzugeben. Die Ausnahme von der Regel - das heißt der "Milch-ab-Hof-Verkauf" - gilt nur für einen Verkauf direkt beim Stall (Ort der Milcherzeugung). Nur hier ist der Verkauf erlaubt. An der Abgabestelle muss ein gut sicht- und lesbarer Hinweis "Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen" angebracht sein.
Die Rohmilch darf nur am Tag der Gewinnung und an dem darauf folgenden Tagen abgegeben werden. Eine durchgehende Kühlung muss sichergestellt sein.
Investition von 30.000 Euro
Ein Milchautomat sollte vorher natürlich gut durchgerechnet werden. Die Investitionen können je nach Maßnahmenumfang durchaus bis zu 30.000 Euro betragen können. Zu den Kosten tragen laut LWK Niedersachsen unter anderem bei:
- Anschaffung Automat,
- (Einweg)flaschen,
- Aus- oder Umbau eines Gebäudes für den Milchautomaten,
- Werbemaßnahmen, etc.
Veterinäramt in Planung einbinden
Vor der Anschaffung eines Automaten sollte das zuständige Veterinäramt eingebunden werden. So mancher Beamte habe mit dem Ab-Hof-Verkauf von Rohmilch seine Probleme. Da kann es passieren, dass der Landwirt sich am Ende mit hohen Auflagen und weiteren Kosten konfrontiert sieht.
Beim Kauf eines Milchautomaten ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass dieser EU-zertifiziert ist. Mithilfe einer Checkliste für die Aufstellung von Rohmilchautomaten können Betreiber und Lebensmittelkontrolleur vorab und auch nach Inbetriebnahme prüfen, ob die hygienerechtlichen Voraussetzungen für den Automatenbetrieb gegeben sind
Werbung nicht vergessen
Wer in die Direktvermarktung einsteigt, muss auch für sich Werbung machen. Mit einem Hinweisschild an der Straße ist es meist nicht getan.
- Hoffest anlässlich der Einweihung mit kostenloser Milchprobe
- Flyer in den naheliegenden Ortschaften
- eigene Webseite,
Die LWK Niedersachsen bietet weitere Informationen zu dem Thema im Internet an.
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