
Am 1. Juli findet an den Milchquotenübertragungsstellen der nächste Handelstermin statt. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) weißt schon jetzt darauf hin, dass die Antragsfrist am Montag, 3. Juni, endet.
An diesem Tag müssen Anbieteranträge vollständig (inklusive der erforderlichen Anlagen) entweder der Milchquotenübertragungsstelle selbst oder dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegen.
Verkäufer brauchen Nachweise
Wer Quote verkaufen will, braucht für das Abgabeangebot einen Nachweis der Molkerei und einen Nachweis der Landesstelle (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten).
Quotenverkäufer sollten sich frühzeitig an ihr Amt wenden, da das Erstellen des Nachweises, dass die angebotene Menge dem Anbieter auch tatsächlich in voller Höhe zusteht, in manchen Fällen sehr zeitaufwendig ist.
Alle erfolgreichen Quotenverkäufer erhalten das gleiche Entgelt für ihre Quote - unabhängig davon, ob sie genau den später ermittelten Gleichgewichtspreis oder einen niedrigeren Preis verlangt haben.
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Kein Quotenkauf ohne Sicherheitsleistung
Nachfrageranträge können nur bei der Übertragungsstelle selbst eingereicht werden. Als Sicherheitsleistung sind eine Bankbürgschaft oder eine Vorabüberweisung möglich. Beide Varianten müssen mindestens den Betrag umfassen, der sich aus der nachgefragten Menge und dem Gebotspreis zusammensetzt. Nähere Hinweise zur Vorabüberweisung enthalten das Antragsformblatt und das dazugehörige Merkblatt.
Da Anträge, die nach Fristende eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden, sollten vor allem Nachfrager eine angemessene Frist für die Postzustellung einzukalkulieren.
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