"Wir werden bei der Ausarbeitung von Modellverträgen kooperieren und es werden Initiativen zur Gründung grenzüberschreitender Erzeugerorganisationen unterstützt", erklärt Rainer von Hößlin, Geschäftsführer der MEG Milchboard. Paul de Montvalon vom France MilkBoard ergänzt, dass die Bündelungskommission die bestehenden Probleme im Milchpaket benennen und die Politik zur Behebung der Nachteile aufrufen werde.
Positiv sei, dass die Bündelung jetzt auch in Ländern stattfinden darf, in denen es vorher gesetzlich nicht möglich war und diese auch grenzüberschreitend stattfinden dürfe. Allerdings könne Milch, die der Lieferung an Genossenschaften unterliegt, nicht verhandelt werden. Damit bleibe Genossenschaftsmitgliedern die Chance auf einen fairen Milchpreis verwehrt. Auch eine Doppelmitgliedschaft der Erzeuger (die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft sowie in einer verhandelnden Erzeugerorganisatio) müsse sowohl nach europäischer als auch nach nationaler Gesetzgebung möglich sein.
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