Unverändert bleibt das Grundprinzip, dass die Milchlieferung auszusetzen ist, wenn die Milch einen Keimgehalt von kleiner gleich 100.000 pro ml im geometrischen Zweimonatsmittel sowie einem Zellgehalt von kleiner gleich 400.000/ml im geometrischen Dreimonatsmittel nicht einhält. Wenn das passiert und der Landwirt nicht innerhalb von drei Monaten Abhilfe schafft, wird eine Milchliefersperre verhängt. Die Grundlage bildet die EU-Durchführungsverordnung 2019/627. Sie verpflichtet den oder die Milcherzeuger/in als Lebensmittelunternehmer auch dazu, die erforderlichen Meldungen an die zuständigen Behörden zu machen.
Wie läuft eine Milchliefersperre ab?
Wer dem Milchviehbetrieb bei einer Milchliefersperre hilft, unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. In Bayern übernimmt der Milchprüfring Bayern wie schon seit 2008 auch weiterhin die erforderlichen Meldungen an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und an die Molkereien. Der Milchprüfring informiert die Milchbauern bei Ausschluss mit einem Schreiben und legt auch den für die Wiederaufnahme der Milchlieferung entsprechenden Handprobenantrag bei. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren erstellt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde keinen Bescheid mehr, sondern lediglich eine „Verfügung“. Der Nachweis, dass die Milchlieferung wieder aufgenommen werden kann, findet über die Ergebnisse der Handprobe statt.
Beispiel für eine Milchliefersperre in Bayern
Gelten die neuen Regeln für Milchliefersperren überall?
Damit der Informationskreis sich schließt erhalten auch die Molkereien die bisher üblichen Meldungen. Nachdem in den vergangenen Wochen seitens der Molkereiverbände und auch nicht von einzelnen Molkereien gegenteiliges zu vernehmen war, wird diese „Leitlinie über die Aussetzung der Milchlieferung und Beendigung dieser Aussetzung“ sowie das abgestimmte Verfahren fortan flächendeckend in Bayern Anwendung finden.
Wo ist der vollständige Text der Neuregelung einsehbar?
Die Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis über „Aussetzung der Milchlieferung und Beendigung dieser Aussetzung“ können auf der Website des Verbandes der Milcherzeuger in Bayern oder auch beim Verband der Deutschen Milchwirtschaft eingesehen werden.
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