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Milchproduktion

Milchmarkt: EU-Vorschlag kommt nicht gut an

pd
am Donnerstag, 30.06.2011 - 14:28 (Jetzt kommentieren)

Geht es nach dem Willen des EU-Agrarausschusses, sollen Landwirte und Abnehmer künftig verpflichtende Verträge über Liefermengen und Preise bei der Milch abschließen. Dafür hagelt es Kritik.

Zukünftig sollen Landwirte und Abnehmer verpflichtet werden, einen Vertrag über ihre Liefermengen zu vereinbaren. Darin würden auch die Erzeugerpreise für mindestens ein Jahr festgeschrieben. Der Plan: Landwirte erhalten Planungssicherheit und Molkereien wüssten, mit welchen Mengen sie zu rechnen hätten.
 
Soweit die Theorie. Doch in der Praxis hagelt es nach der Abstimmung über den Milchbericht im Agrarausschuss des EU-Parlaments Gegenstimmen.

DBV: Unnötige Bürokratie ohne Zusatznutzen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert das Vorhaben des Agrarausschusses ganz entschieden. Die Knebelung der Milchbauern sei vorprogrammiert, weil die Molkereien auf volatilen Märkten immer Risikobegrenzung durch tendenziell zu niedrige Erzeugerpreise betreiben würden. Dafür würde aber erneut eine Bürokratielast durch staatliche Kontrollen entstehen.
 
"Deutsche Milcherzeuger regeln seit Jahren auf freiwilliger Basis durch Verträge die Lieferbeziehungen mit ihrer Molkerei", so der DBV. Meist seien dafür Erzeugergemeinschaften eingeschaltet. Genossenschaftlich organisierte Milchbauern seien aufgrund der Statuten der Genossenschaften mit zum Teil unbefristeten Lieferverträgen ausgestattet. Das Vorhaben des EU-Agrarausschusses passe deshalb überhaupt nicht in die Realität des Milchmarktes. Der DBV empfiehlt dem EU-Parlament deshalb die Ablehnung dieser wenig durchdachten Ideen.

DRV: Votum geht an der Realität vorbei

Das Votum des Agrarausschusses stößt beim Deutschen Raiffeisenverband e.V. (DRV) auf Unverständnis. In Deutschland existieren seit langem rechtliche Grundlagen für die Lieferbeziehung zwischen Milcherzeugern und Molkereien. Deren Inhalte werden von den Beteiligten frei ausgehandelt. Diese Freiheit müsse erhalten bleiben und dürfe nicht - wie vom EP-Agrarausschuss vorgeschlagen - staatlich reglementiert werden.
 
"Milchpreise bilden sich am Markt und können angesichts gewachsener Einflüsse weltweiter Angebots- und Nachfrageänderungen und daraus resultierender kurzfristiger Volatilität nicht für längere Zeiträume fixiert werden. Ohne die Berücksichtigung der Marktrealitäten kommt es zur Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Milchwirtschaft", kritisiert der DRV.
 
Außerdem bemängelt der DRV, dass die Forderungen des Ausschusses an den Realitäten genossenschaftlicher Arbeit vorbei gingen. Die Molkereigenossenschaften arbeiten auf Basis ihrer von den Mitgliedern selbst gestalteten Satzungen für den gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg. Sie sind auf längerfristige und verlässliche Liefer- und Kapitalbeziehungen zwischen bäuerlichen Mitgliedern und Unternehmen angelegt. Dieses erfolgreiche Modell dürfe nicht durch die Vorgabe von EU-Einheitslösungen gefährdet werden.

EMB: Nur wenig Licht am Ende des Tunnels

"In Ansätzen kann man sehen, dass die politische Arbeit der Milchproduzenten hier nicht umsonst war, da ein kleiner Teil der EMB-Forderungen in den Beschluss eingeflossen ist. Das Gesamtergebnis der Abstimmung des parlamentarischen Agrarausschusses ist allerdings nicht geeignet, die Herausforderungen des Milchmarktes zu bewältigen. Die nächste Krise ist mit den aktuellen Beschlüssen nicht vermeidbar", kommentiert der Präsident des European Milk Board (EMB), Romuald Schaber.

Als positiv wertet das EMB die geplante Einrichtung eines Meldesystems, bei dem unter anderem Daten zu Menge und Preis von Milcheinkäufern an nationale Institutionen weitergegeben werden. "Ergänzend müsste diese Monitoringstelle zudem die EU-weiten Vollkosten erheben, anhand derer dann ein Milchpreis-Korridor kalkuliert wird. So könnte das Angebot entsprechend der Nachfrage gesteuert werden."
 
Verpflichtende Verträge befürwortet das EMB: "Auch wenn bei den Bedingungen dieser Verträge noch stark nachgebessert werden muss, die Tatsache, dass sie EU-weit gelten sollen, ist ein guter Anfang", so Schaber. Denn damit würde ein gemeinsamer Markt mit gemeinsamen Regeln gestützt, wodurch für Milcherzeuger ähnliche Marktvoraussetzungen gelten.
 
Auch dass die nationalen Bündelungsgrenzen für Erzeugerorganisationen den Sprung von den 33 Prozent, die zuvor noch im Kommissionsvorschlag vorgesehen waren, auf die 40 Prozent in der Ausschussentscheidung geschafft haben, sei als positives Ergebnis zu bewerten. Die 3,5 Prozent EU-weite Bündelungsbarriere hingegen liege weiterhin weit hinter den Notwendigkeiten des Marktes zurück.
 
Extrem unbefriedigend sei die Entscheidung, Genossenschaften von der Pflicht einer Preisfixierung gegenüber ihren Produzenten auszunehmen. Sie seien damit weiterhin in der Lage, ihren Erzeugern erst Wochen nach deren Milchlieferung einen Preis mitzuteilen.

MEG Milchboard: Von Lösungen weit entfernt

"Der Agrarausschuss hat es leider versäumt die Fehler aus dem Kommissionsvorschlag zu beseitigen", kritisiert die MEG Milchboard. Dass genossenschaftliche Milchlieferanten von der Bündelung ausgenommen werden, wird beanstandet. Die Bündelungsgrenzen seien viel zu gering. Positiv hingegen bewertet die MEG Milchboard jedoch die Einrichtung einer Monitoringstelle, die koordinierende Aufgaben im europäischen Milchmarkt übernehmen soll. Entscheidend sei jedoch, wie diese ausgestaltet wird.

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