Mit dem EU-Programm zur Milchmengenreduzierung in Höhe von 150 Mio. Euro soll freiwillige Verringerung der Milchproduktion honoriert werden. Das Programm beinhaltet eine Beihilfe für eine Mengenreduzierung
- von maximal 14 ct/kg Milch
- für einen dreimonatigen Verringerungszeitraum
- im Vergleich zur produzierten Menge im Vorjahr (Referenzzeitraum)
- für bis zu vier Verringerungszeiträume
- auf maximal 50 Prozent der Liefermenge des Referenzzeitraums
- auf mindestens 1.500 kg
Das Beihilfeverfahren für eine freiwillige Milchmengenreduktion für die 1. Reduktionsperiode läuft noch bis 21. September um 12.00 Uhr.
Förderverfahren in den Bundesländern
Die erste Antragstellung ist von 12. bis 21. September 2016 (12.00 Uhr) über die Zentrale HIT Datenbank möglich.
Näheres zum Verfahren in Ihrem Bundesland erfahren Sie unter folgenden Links:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Hessen setzt die Fördermaßnahme Milchverringerungsbeihilfe ausschließlich im papierhaften Antragsverfahren um. Antragsteller aus Hessen werden daher gebeten, zwecks Beratung und Antragstellung an die Landwirtschaftsbehörde der zuständigen landrätlichen Verwaltung (Bewilligungsstelle) zu wenden.
Tool: Milch-Hilfspaket im Check
Die Situation teilweise so angespannt, dass Sie genau prüfen sollten, wie Sie den EU-Nichtlieferbonus optimal nutzen können. Möller agrarmarketing hat ein Tool entwickelt, das Milcherzeuger und Berater kostenlos nutzen können. Landwirte und Berater berechnen mit unserem Tool "Milch-Hilfspaket im Check" in nur 3 Schritten:
- ob sich die Teilnahme rechnet
- ob der Kraftfuttereinsatz wirtschaftlich ist
- wie der Bonus durch weniger Kraftfutter am Laktationsende optimiert werden kann
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