Zur Unterstützung insbesondere der Milcherzeuger hatte der EU-Agrarrat am 18. Juli 2016 ein 2. Hilfspaket in Höhe von 500 Mio. Euro beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Paketes ist das sogenannte Milchmengenreduzierungsprogramm mit einem Finanzvolumen von 150 Mio. Euro, mit dem eine freiwillige Verringerung der Milchproduktion honoriert werden soll. Auf diese Weise soll die Milchmenge in der EU um mehr als 1 Mio. Tonnen Milch reduziert werden.
Das Programm beinhaltet eine Beihilfe für eine Mengenreduzierung von maximal 14 Cent je reduziertem Kilogramm Milch für einen dreimonatigen Verringerungszeitraum im Vergleich zur produzierten Menge im Vorjahr (Referenzzeitraum). Insgesamt sind bis zu vier Verringerungszeiträume vorgesehen. Die förderfähige Reduktionsmenge ist auf maximal 50 Prozent der Liefermenge des Referenzzeitraums begrenzt und muss mindestens 1.500 kg betragen.
Förderung in Thüringen beantragen: Die Rahmendaten
- Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kuhmilcherzeuger, die bis einschließlich Juli 2016 Milch an einen Erstkäufer (Molkerei, Händler, Erzeugerorganisation) geliefert haben. Für Milchmengen, die direkt vermarktet werden, kann kein Beihilfeantrag gestellt werden.
- Die erste Antragsrunde startet am 12.9.2016 und endet am 21.9.2016 um 12.00 Uhr.
- Einreichen kann man den Antrag auf der Plattform der Zentralen HIT Datenbank mit Hilfe des vorhandenen Zugangs.
- Genehmigt wird der Antrag vom Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 530/Zahlstelle in Weimar.
- Detaillierte und laufend aktualisierte Informationen finden sich auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.
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