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Milchproduktion

Milchpaket: Preisabsprachen sind möglich

am Dienstag, 15.01.2013 - 15:09 (Jetzt kommentieren)

Hannover - Mit der Umsetzung des Milchpaketes auf Bundesebene werden Wettbewerbsbeschränkungen bei den Preisverhandlungen mit den Abnehmern nicht gelten und Preisabsprachen möglich sein.

Wie die Ladnwirtschaftskammer Niedersachsen mitteilt, soll zur Umsetzung des eingeführten Milchpaketes  auf Bundesebene unter anderem das Marktstrukturgesetz durch das Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG) und die Agrarmarktstrukturverordnung (AgrarMSV) abgelöst werden.
 
 
 
 
 
 
 
Für die dann nach Agrarmarktstrukturverordnung anerkannten Milch-Erzeugerorganisationen und Vereinigung von Erzeugerorganisationen sollen die Regelungen des Paragraphen 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bei den Preisverhandlungen mit den Abnehmern nicht gelten und Preisabsprachen möglich sein.

Erzeugerorganisation muss Behörde über Vertragsverhandlungen informieren

Zu den Voraussetzungen für die Vertragsverhandlungen gehört, dass die Erzeugerorganisation/Vereinigung die zuständige Behörde über die von den Vertragsverhandlungen abgedeckte Rohmilchmenge benachrichtigt. In Niedersachsen ist die Landwirtschaftskammer die zuständige Behörde und entsprechende Benachrichtigungen sind an das Arbeitsgebiet Förderung der Ernährungswirtschaft zu senden.

Annerkennung von Erzeugergemeinschaften

Die Mitgliedsstaaten der EU können beschließen, dass Erzeugerorganisationen, die vor dem 2. April 2012 auf Grundlage des Marktstrukturgesetzes als Erzeugergemeinschaften anerkannt worden sind, als anerkannte Erzeugerorganisationen im Sinne der EU-Vorgaben zu betrachten sind.
  •   Bundestag: Marktstrukturgesetz neu geregelt (03.12.2012) ...
  • Bundesrat gegen Verbot von Doppelmitgliedschaften (06.11.2012) ...
Deutschland beabsichtigt derartige Regelungen im neuen Agrarmarktstrukturgesetz aufzunehmen. Bis zu Ablösung des Marktstrukturgesetzes ist es grundsätzlich möglich, weiterhin Erzeugergemeinschaften anerkennen zu lassen. Vor der Anerkennung nach Marktstrukturgesetzes ist in jedem Fall die Anerkennung als wirtschaftlicher Verein durch den zuständigen Landkreis erforderlich.
Aus Sicht der Anerkennungsstelle ist es sinnvoller, für Zusammenschlüsse von Milcherzeugern auf die Verabschiedung des Agrarmarktstrukturgesetz und der Agrarmarktstrukturverordnung zu warten, um nicht im ersten Jahr nach der Gründung umfangreiche Satzungsänderungen vornehmen zu müssen. Vorbereitend könnte jedoch schon die Gründung des Vereins erfolgen und die Anerkennung als wirtschaftlicher Verein bereits beantragt werden.

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