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Milchproduktion

Mitgliedsstaaten bestätigen Stundung der Superabgabe

am Donnerstag, 12.03.2015 - 18:02 (Jetzt kommentieren)

Die EU-MItgliedsstaaten haben gestern im Verwaltungsausschuss Milch der Stundung der Superabgabe zugestimmt. Milcherzeuger können die Strafzahlung jetzt jeweils auf Oktober 2015/16/17 verteilt leisten.

Kühe im Stall beim Fressen
Die EU-Mitgliedstaaten stimmten am Mittwoch im Verwaltungsausschuss Milch in Brüssel für den Vorschlag der EU-Kommission, wonach Milcherzeuger ihre Superabgabe wegen Quotenüberschreitung in drei Tranchen an die Molkereien zahlen dürfen.
 
Allerdings ist die Liquiditätshilfe ein freiwilliges Angebot der EU-Mitgliedstaaten. Diese haben dem Beschluss eine Erklärung hinzugefügt und kritisiert, dass diese Regelung zu bürokratisch sei.

Ratenzahlung für die Lieferanten

Nach der EU-Milchquotenverordnung mussten die Molkereien bisher die gesamte Summe für die Superabgabe in einem zahlen. Jetzt ist eine Stundung über drei Termine jeweils im Oktober 2015, 2016 und 2017 möglich.
 
Die Molkereien müssen diesen Vorteil an die Milcherzeuger weitergeben und ihren Lieferanten die entsprechende Ratenzahlung einräumen. Milchverarbeiter kritisieren in diesem Zusammenhang den hohen Verwaltungsaufwand. Die Landwirte müssen belegen, dass der Vorteil, der einem zinslosen Kredit entspricht, die Obergrenze für erlaubte staatliche Beihilfen nicht übersteigt.
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