Bei den anschließenden Neuwahlen konnte sich keine Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter durchsetzen. Damit scheint der Führungsstreit bei der Breisgaumilch aufs Erste entschieden. Gottfried Hermann, der des Amtes enthobene frühere Aufsichtsratschef der Breisgaumilch und der bisherige Vorstand der MEV, hatte sich nicht mehr zur Wahl gestellt.
Den Neuwahlen wurden von einem neutralen Vertreter des Genossenschaftsverbandes geleitet. Den Wahlen ging ein Rechtsstreit vor dem Freiburger Landgericht voraus, weil der neue Aufsichtsratschef Johannes Ganter gegen das Mitgliederbegehren seines Vorgängers Gottfried Hermann geklagt hatte. Die Richterin am Landgericht empfahl den Parteien einen Vergleich verbunden mit dem Rücktritt der bisherigen Führungsgremien.
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