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Haltung und Mast

Neue Impfregelung bei Blauzungenkrankheit

am Freitag, 08.04.2011 - 11:43 (Jetzt kommentieren)

Straßburg - Noch in diesem Sommer sollen in der EU Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit ausgedehnt werden. Einer diesbezüglichen Richtlinienänderungen hat das EU-Parlament gestern zugestimmt.

Bisher durfte nur in besonderen ausgewiesenen Gebieten mit Seuchengeschehen geimpft werden, in denen Verbringungsverbote für Wiederkäuer verhängt wurden. Die Beschränkung war notwendig, da Impfviren andere Tiere anstecken konnten. Das Serum wurde inzwischen verbessert und ist nicht mehr ansteckend. Deshalb muss die Impfung auch nicht mehr auf solche Gebiete beschränkt werden.
Mit vorbeugenden Behandlungen soll die Blauzungenkrankheit nun eingedämmt werden. Sie hat sich in den vergangenen Jahren auch in Nordeuropa ausgebreitet. Eine Einigung mit dem Ministerrat steht noch aus.

Maßnahmen an technologischen Fortschritt anpassen

"Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Seuchen müssen an den technologischen Fortschritt angepasst werden, um große wirtschaftliche Verluste zu vermeiden. Rasches und effizientes Handeln ist wichtig, um die Belastung für unsere Bäuerinnen und Bauern zu verringern", fordert die ÖVP-Agrarsprecherin Elisabeth Köstinger bei derAbstimmung des Berichts zur Änderung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. "In den vergangenen Jahren sind Epidemiewellen ausgebrochen, die beträchtliche wirtschaftliche Schäden angerichtet haben", unterstrich Köstinger. "Eine Anpassung der alten Verordnung war dringend notwendig. Mit der schnellen Beschlussfassung haben wir voraussichtlich noch vor dem Herbst neue Regeln, die für die Mitgliedstaaten und die Züchter eine deutliche Verbesserung bedeuten", meint die Abgeordnete.

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